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Schönheitsreparatur

Index Schönheitsreparatur

Schönheitsreparatur ist ein Ausdruck im deutschen Mietrecht für bestimmte, rein dekorative Arbeiten, die an einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Geschäftsraum zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden.

27 Beziehungen: Abdingbares Recht, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland), Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesgerichtshof, Deutscher Mieterbund, Endrenovierungsklausel, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Geltungserhaltende Reduktion, Gericht, Geschäftsraummiete, Immobiliarmiete, Individualvereinbarung, Klausel (Recht), Mietshaus, Mietvertrag (Deutschland), Oberlandesgericht, Parkett, Rechtswissenschaft, Reparatur, Summierungseffekt, Unwirksamkeit, Vergleichsmiete, Verkehrssitte, Wohnbauförderung, Wohnraum, Wohnungswirtschaft und Mietrecht, Zweite Berechnungsverordnung.

Abdingbares Recht

Abdingbar sind solche gesetzlichen (einschließlich tarifvertraglichen) Regelungen, von denen durch Normunterworfene abgewichen werden kann, etwa durch Änderung oder vollständigen Ausschluss.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenüber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden, im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind (Abs. 1 BGB).

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Deutscher Mieterbund

Der Deutsche Mieterbund e. V. (DMB) ist ein Bundesverband von Mietervereinen, der sich als politische Interessenvertretung aller Mieter von Wohnraum, unabhängig von Staat und Parteien, in Deutschland sieht.

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Endrenovierungsklausel

Unter Endrenovierungsklausel versteht man eine Regelung in einem Mietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses renoviert zu übergeben.

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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

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Geltungserhaltende Reduktion

Geltungserhaltende Reduktion (orthografisch ebenfalls korrekt: Geltung erhaltende Reduktion) ist in der Rechtswissenschaft eine Form der Auslegung, bei der die Wirksamkeit der betreffenden Rechtsvorschrift oder Vertragsklausel aufrechterhalten wird, obwohl sie bei umfassender Anwendung unwirksam wäre.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Geschäftsraummiete

Die Geschäftsraummiete ist eine Immobiliarmiete von geschäftlich genutzten Räumen wie Arztpraxen, Büros, Gaststätten, ganzen Gewerbeimmobilien, Ladenlokalen oder Lagerhallen.

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Immobiliarmiete

Unter Immobiliarmiete (kurz Miete) versteht man die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohnräumen sowie das Mieten von Geschäftsräumen.

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Individualvereinbarung

Die Individualvereinbarung, ein Begriff aus dem deutschen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreibt individuell ausgehandelte Vereinbarungen, bildet also den Gegenbegriff zur allgemeinen Geschäftsbedingung als vorformulierter und einseitig in den Vertrag eingeführter Klausel.

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Klausel (Recht)

Klauseln sind einzelne Bestimmungen eines Regelwerks, insbesondere eines Vertrages (Vertragsklausel).

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Mietshaus

Die Escherhäuser waren die ersten Miethäuser der Stadt Zürich (1840). Typische Mietshäuser deutscher Großstädte aus der Zeit um 1900 in Erfurt Typisches Zinshaus um 1900 in Wien Ein Mietshaus (auch: Miethaus oder Zinshaus) ist ein Wohngebäude, in dem die einzelnen Wohneinheiten (Mietwohnungen) vom Vermieter gegen ein meist monatliches Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Hamm ist mit seinen über 900 Mitarbeitern das größte Deutschlands. Ein Oberlandesgericht (OLG), in Berlin aus historischen Gründen Kammergericht (KG) genannt, ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes, das Gerichtsträger ist.

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Parkett

Der Parkettfußboden im Audienzzimmer von Schloss Seehof wurde 1768 vom Bamberger Hofschreiner Nikolaus Bauer im Würfel-, Waben- und Stern-Muster verlegt Verzapfungsarten und Fixierung von Parkett- und Dielenböden Les raboteurs de parquet'' beim Abziehen eines Dielenbodens mit Ziehklingen, Gemälde von Gustave Caillebotte, 1875 Parkett ist ein Fußbodenbelag aus Holz oder Bambus für Innenräume.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Reparatur

Reparatur eines Kotflügels Unter Reparatur (von „wiederherstellen“) bzw.

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Summierungseffekt

Ein Summierungseffekt im Mietrecht liegt vor, wenn jeweils für sich unbedenkliche, aber inhaltlich zusammengehörige Klauseln in einem Mietvertrag in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Vergleichsmiete

Die Vergleichsmiete als ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.

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Verkehrssitte

Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat.

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Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung ist ein Steuerungsinstrument der Familien- und Sozialpolitik, dessen Ziel die Förderung bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraumes ist.

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Wohnraum

Wohnraum ist ein in vielen Fachgebieten verwendeter Begriff, unter dem man allgemein einen Raum versteht, der als Wohnung genutzt wird.

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Wohnungswirtschaft und Mietrecht

Wohnungswirtschaft und Mietrecht, kurz WM bzw.

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Zweite Berechnungsverordnung

Die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, in der die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Wohnraum geregelt ist.

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