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Schulgesetz für Baden-Württemberg

Index Schulgesetz für Baden-Württemberg

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) regelt die rechtlichen Grundlagen des Schulwesens in Baden-Württemberg.

25 Beziehungen: Baden-Württemberg, Behörde, Berufsschule, Christliche Werte, Elternvertretung, Entscheidungsfähigkeit, Ethikunterricht in Deutschland, Freiheitliche demokratische Grundordnung, Grundrechte, Grundschule, Lernmittelfreiheit, Ordnungsmaßnahme, Recht, Schülervertretung, Schule, Schulgeld, Schulkonferenz, Schulrecht, Schulzeugnis, Urteilsvermögen, Versetzung (Schule), Verwaltungsakt (Deutschland), Vorverfahren, Weiterführende Schule, Widerspruch (Recht).

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg (Abkürzung BW; amtlich Land Baden-Württemberg) ist ein Land im Südwesten von Deutschland.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Berufsschule

Eine Berufsschule bildet im deutschsprachigen Raum den schulischen Teil der dualen Berufsbildung.

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Christliche Werte

Vatikan Christliche Werte wird als Begriff auf Wertvorstellungen angewendet, denen ein Bezug zum Christentum zugeschrieben wird.

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Elternvertretung

Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen, Kindertagesstätten und anderen pädagogischen Bildungseinrichtungen.

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Entscheidungsfähigkeit

Entscheidungsfähigkeit ist die Fähigkeit von Lebewesen oder Gruppen oder Institutionen (z. B. Gemeinden), in einer bestimmten Situation bewusst zu handeln (sich zu entscheiden).

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Ethikunterricht in Deutschland

Ethikunterricht in Deutschland dient der Vermittlung von Werten bzw.

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Freiheitliche demokratische Grundordnung

Die freiheitliche demokratische Grundordnung (oft auch freiheitlich-demokratische Grundordnung, informell abgekürzt als fdGO oder FDGO) ist ein Begriff des deutschen Grundgesetzes, der die unabänderliche Kernstruktur des Gemeinwesens beschreibt, unabhängig von seiner gegenwärtigen Ausprägung durch den Verfassungs- und den einfachen Gesetzgeber.

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Grundrechte

Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.

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Grundschule

Unterricht am ersten Schultag an einer Grundschule in Bayern Grundschule bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland die Schulen, die Kinder der Klassen 1 bis 4 (nur in den Ländern Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) besuchen.

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Lernmittelfreiheit

Lernmittelfreiheit oder auch Lehrmittelfreiheit heißt, dass Gegenstände in Bildungseinrichtungen, vor allem Schulbücher, aber auch andere Dinge wie Übungshefte unentgeltlich bereitgestellt werden.

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Ordnungsmaßnahme

Ordnungsmaßnahmen dienen im Schulrecht der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie dem Schutz von Personen und Sachen.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Schülervertretung

Die Schülervertretung (kurz SV), teilweise auch Schülermitverantwortung (SMV), historisch Schülerselbstverwaltung (SSV) oder Schülermitverwaltung (SMV), ist ein Organ, in dem Schüler ihre Schulen und das Schulwesen mitgestalten können.

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Schule

Heinrich-Pestalozzi-Oberschule in Löbau, genannt nach dem schweizerischen Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi Goetheschule Ilmenau, typisches Schulgebäude aus der Gründerzeit Schulklasse Ende 15. Jahrhundert Schulklasse im 18. Jahrhundert Albert Anker: Die Dorfschule von 1848 (1896) PAIGC in Guinea-Bissau in den befreiten Gebieten, 1974 Die Schule (von, Ursprungsbedeutung: „Müßiggang“, „Muße“, später „Studium“, „Vorlesung“), auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt, ist eine Institution, deren Bildungsauftrag im Lehren und Lernen, also in der Vermittlung von Wissen und Können durch Lehrer an Schüler, aber auch in der Wertevermittlung und in der Erziehung und Bildung zu mündigen, sich verantwortlich in die Gesellschaft einbringenden Persönlichkeiten besteht.

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Schulgeld

Salzuflen aus dem Jahr 1915 Schulgeld ist eine Gebühr, die für die Ausbildung an einer Schule bezahlt werden muss.

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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz (in Bayern Schulforum, in Niedersachsen Schulvorstand und in Rheinland-Pfalz Schulausschuss genannt) ist das oberste Mitwirkungs- bzw.

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Schulrecht

Schulrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Schule betreffen.

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Schulzeugnis

Beispiel für ein Jahreszeugnis Volksschul-Entlassungszeugnis (anonymisiert) aus dem Jahr 1923 Zeugnisheft Volksschule Kiel 1927 DDR-Zeugnis Ein Schulzeugnis ist eine zusammenfassende Beurteilung des Leistungsstandes eines Schülers im Range einer öffentlichen Urkunde.

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Urteilsvermögen

Urteilsvermögen, Urteilsfähigkeit oder Urteilskraft ist das Vermögen, sich ein eigenes Urteil zu bilden.

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Versetzung (Schule)

Unter Versetzung (bayerisch Vorrücken, österreichisch Aufsteigen, schweizerisch Promotion) versteht man den Beschluss einer Zeugniskonferenz, die Klassenstufe eines Schülers am Ende eines Schuljahres um eins zu erhöhen.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Vorverfahren

Ein Vorverfahren ist.

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Weiterführende Schule

Weiterführende Schulen nennt man verschiedene Gruppen von Schulen.

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Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

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Leitet hier um:

Schulgesetz von Baden-Württemberg.

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