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Schickschuld

Index Schickschuld

Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht Deutschlands, wonach der Leistungsort (Erfüllungsort) beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden, und der Erfolgsort beim Gläubiger.

43 Beziehungen: Überweisung (Zahlungsverkehr), Bürgerliches Gesetzbuch, Bringschuld, Bundesgerichtshof, Business-to-Administration, Business-to-Business, Drittschadensliquidation, Elektronischer Handel, Erfolgsort (Schuldrecht), Europäisches Parlament, Fernabsatzvertrag, Gattungsschuld, Gehilfe, Geldschuld, Gerichtshof der Europäischen Union, Geschäft (Wirtschaft), Geschäftsbeziehung, Gewerbe, Gutschrift, Handelsgeschäft, Handelsgesetzbuch, Holschuld, Kaufvertrag (Deutschland), Konkretisierung, Leistung (Recht), Leistungsgefahr, Leistungsort, Niederlassung (Wirtschaft), Preisgefahr, Rat der Europäischen Union, Rechtsbegriff, Rechtsprechung, Rechtssicherheit, Schuldrecht (Deutschland), Sitz (juristische Person), Unmöglichkeit (BGB), Unternehmen, Verbraucher, Verbrauchsgüterkauf, Versandhandel, Wohnsitz (Deutschland), Zahlungsempfänger, Zahlungsort.

Überweisung (Zahlungsverkehr)

Die Überweisung ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem ein Zahler (Schuldner) sein kontoführendes Kreditinstitut auffordert, Buchgeld zu Lasten seines Girokontos dem Konto des Zahlungsempfängers (Gläubiger) gutzuschreiben.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bringschuld

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Business-to-Administration

Business-to-Administration (B2C; oder Business-to-Government, B2G) ist in der Betriebswirtschaftslehre, im E-Business und allgemein im Marketing der Anglizismus für eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung.

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Business-to-Business

Business-to-Business (B2B) ist in der Betriebswirtschaftslehre, im E-Business und allgemein im Marketing der Anglizismus für eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen.

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Drittschadensliquidation

Die Drittschadensliquidation bezeichnet das Korrekturmodell eines in mehreren Fallkonstellationen auftretenden juristischen Problems im deutschen Recht des Schadensersatzes.

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Elektronischer Handel

Elektronischer Handel, auch Internethandel, Onlinehandel oder E-Commerce, bezeichnet Kaufvorgänge und Verkaufsvorgänge mittels Internet (oder anderer Formen von Datenfernübertragung).

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Erfolgsort (Schuldrecht)

Der Erfolgsort bezeichnet im Schuldrecht den Ort, an dem der Erfolg einer geschuldeten Leistung eintritt.

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Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament (inoffiziell auch Europaparlament oder EU-Parlament; kurz EP) mit offiziellem Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union (EU-Vertrag).

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Fernabsatzvertrag

In Deutschland wird ein Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen.

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Gattungsschuld

Gattungsschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht.

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Gehilfe

Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter u. Ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B.

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Geldschuld

Unter Geldschuld (oder Geldzahlungsschuld) wird im Rechtssinne jede Schuld bezeichnet, die der Schuldner mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in einer bestimmten Währung zu begleichen hat.

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Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union (GHdEU; CVRIA, auch CURIA, lateinisch für ‚Amtsgebäude‘) mit Sitz in Luxemburg ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (EU-Vertrag).

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Geschäft (Wirtschaft)

Ein Geschäft ist ein Tauschvorgang zwischen Wirtschaftssubjekten, der die Erzielung oder Verwendung von Einkommen zum Ziel hat.

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Geschäftsbeziehung

Geschäftsbeziehung (oder Geschäftsverbindung) ist eine langfristig angelegte, an ökonomischen Zielen ausgerichtete Interaktion zwischen Wirtschaftssubjekten, aus der eine Vielzahl von Geschäften hervorgeht.

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Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.

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Gutschrift

Unter Gutschrift versteht man im Bankwesen die einen Habensaldo erhöhende und den Sollsaldo vermindernde oder in einen Habensaldo verwandelnde Habenbuchung auf einem Bankkonto.

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Handelsgeschäft

Unter einem Handelsgeschäft wird im deutschen Handelsrecht die Rechtshandlung eines Kaufmanns oder einer Handelsgesellschaft verstanden, die im Bezug zu einem Handelsgewerbe steht.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Holschuld

Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner liegt.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Konkretisierung

Als Konkretisierung („zusammengewachsen, verdichtet, zusammengesetzt“) bezeichnet man umgangssprachlich einen kognitiven Prozess, bei dem eine vorausgegangene Abstraktion durch genauere Details ersetzt wird.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Leistungsgefahr

Die Leistungsgefahr (seltener LieferungsgefahrVergleiche Christian Berger, in: Othmar Jauernig (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Auflage 2007, Vorbemerkungen zu den §§ 446, 447 Rn. 3.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Leistungsort

Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.

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Niederlassung (Wirtschaft)

Niederlassung ist ein Begriff der Wirtschaftslehre und wird im deutschen Sprachraum als räumlicher Standort von einer Betriebsstätte eines Unternehmens gesehen.

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Preisgefahr

Die Preisgefahr (seltener Vergütungs-Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007, Gefahrtragung. oder GegenleistungsgefahrDirk Looschelders: Schuldrecht. Allgemeiner Teil, 5. Auflage 2007, Rn. 724 – 728.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (im Vertragstext Rat, nichtamtlich oft EU-Ministerrat oder Ministerrat), nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, ist ein Organ der Europäischen Union.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtssicherheit

Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Sitz (juristische Person)

Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.

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Unmöglichkeit (BGB)

Unmöglichkeit ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Verbrauchsgüterkauf

Der Verbrauchsgüterkauf ist im deutschen Schuldrecht der Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer (BGB) als Verkäufer an einen Verbraucher (BGB) als Käufer.

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Versandhandel

Der Versandhandel (auch Mailorder, Distanzhandel, Onlinehandel oder interaktiver Handel) ist eine Art des Einzelhandels, bei dem die Produkte meist per Internet angeboten werden, historisch und vereinzelt heute noch per Produktkatalog, Prospekt, Fernsehwerbung oder Handelsvertreter.

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Wohnsitz (Deutschland)

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.

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Zahlungsempfänger

Zahlungsempfänger ist in der Wirtschaft ein Gläubiger, der eine Zahlung von einem Zahlungspflichtigen (Schuldner) erhält.

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Zahlungsort

Zahlungsort ist im Schuldrecht Deutschlands der Ort, an dem der Schuldner seinem Gläubiger die Geldschuld zu erbringen hat.

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AusgehendeEingehende
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