7 Beziehungen: Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindung, Bürgerliches Gesetzbuch, Ex nunc, Ex tunc, Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen.
Arbeitnehmererfinderrecht
Das Arbeitnehmererfinderrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Thematik von Erfindungen angestellter Erfinder befasst.
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Arbeitnehmererfindung
Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Ex nunc
Ex nunc ist in der juristischen Terminologie die Bezeichnung für den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung.
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Ex tunc
Ex tunc (lat. „von damals an“) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die Wirkung ab einem bestimmten früheren Zeitpunkt und bedeutet „von Anfang an“.
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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist ein bundesdeutsches Gesetz zum Arbeitnehmererfinderrecht, das die Thematik von Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen angestellter Erfinder regelt.
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Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (manchmal auch kurz als "Schiedsstelle für Arbeitnehmererfinderrecht" oder "Arbeitnehmererfindungs-Schiedsstelle" bezeichnet) ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt ("DPMA") eingerichtete Schiedsstelle, mit und vor der Arbeitgeber und Arbeitnehmer versuchen können, eine zwischen ihnen aufgetretene arbeitnehmererfinderrechtliche Streitfrage einvernehmlich beizulegen.
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Leitet hier um:
Arbeitnehmererfindervergütung, Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen, Vergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen.