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Erfindervergütung

Index Erfindervergütung

Unter Erfindervergütung versteht man allgemein die Vergütung, die ein Erfinder von einem anderen für die gemachte Erfindung erhält.

7 Beziehungen: Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindung, Bürgerliches Gesetzbuch, Ex nunc, Ex tunc, Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen.

Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Thematik von Erfindungen angestellter Erfinder befasst.

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Arbeitnehmererfindung

Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Ex nunc

Ex nunc ist in der juristischen Terminologie die Bezeichnung für den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung.

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Ex tunc

Ex tunc (lat. „von damals an“) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die Wirkung ab einem bestimmten früheren Zeitpunkt und bedeutet „von Anfang an“.

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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist ein bundesdeutsches Gesetz zum Arbeitnehmererfinderrecht, das die Thematik von Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen angestellter Erfinder regelt.

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Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (manchmal auch kurz als "Schiedsstelle für Arbeitnehmererfinderrecht" oder "Arbeitnehmererfindungs-Schiedsstelle" bezeichnet) ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt ("DPMA") eingerichtete Schiedsstelle, mit und vor der Arbeitgeber und Arbeitnehmer versuchen können, eine zwischen ihnen aufgetretene arbeitnehmererfinderrechtliche Streitfrage einvernehmlich beizulegen.

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Leitet hier um:

Arbeitnehmererfindervergütung, Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen, Vergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen.

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