8 Beziehungen: Besonders überwachtes Gleis, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Deutsche Bundesbahn, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schallimmission, Schienenbonus, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Verkehrslärmschutzverordnung.
Besonders überwachtes Gleis
Als Besonders überwachtes Gleis (BüG) werden in Deutschland Gleise insbesondere in Ballungsgebieten klassifiziert, deren Schienenfahrflächenzustand nachweislich in einem bestimmten Toleranzbereich gehalten wird, um bei der Bemessung von Schallschutzmaßnahmen gemäß der zumeist als „Schall03“ bezeichneten Richtlinie zur Berechnung der Schallimissionen von Schienenwegen von geringen Quellstärken des Rollgeräusches ausgehen zu können.
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Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in Langform Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge gehört systematisch zum Umweltrecht und soll Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermeiden und vermindern (BImschG).
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Deutsche Bundesbahn
Die Deutsche Bundesbahn (DB) war die Staatsbahn der Bundesrepublik Deutschland.
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Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen
Die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, in der Regel kurz als Schall 03 bezeichnet, beschreibt das von der damaligen Deutschen Bundesbahn festgelegte Verfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen längsseits von Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken.
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Schallimmission
Mit dem Begriff Schallimmission (lat. immittere, hineinschicken, hineinsenden) wird die Einwirkung von Schall auf einen Ort beschrieben.
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Schienenbonus
Als Schienenbonus sind im Verkehrswesen unterschiedliche Sachverhalte bekannt.
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Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient.
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Verkehrslärmschutzverordnung
Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), definiert unter anderem Immissionsgrenzwerte zum Schutz vor Verkehrslärm.
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Leitet hier um:
Richtlinie zur Berechnung der Schallimissionen von Schienenwegen, Schall 03, Schall03.