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Richtlinie 97/81/EG (Teilzeitrichtlinie)

Index Richtlinie 97/81/EG (Teilzeitrichtlinie)

Die Richtlinie 97/81/EG über Teilzeitarbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in Teilzeitarbeitsverhältnissen fest.

13 Beziehungen: Arbeitsrecht, Businesseurope, Diskriminierung, Europäischer Gewerkschaftsbund, EWR, Flexible Arbeitszeit, Protokoll über die Sozialpolitik, Richtlinie (EU), Richtlinie 2006/54/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie), SGI Europe, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Teilzeitarbeit, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

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Businesseurope

Logo von BUSINESSEUROPE BusinessEurope (eigene Schreibweise BUSINESSEUROPE) ist ein europäischer Arbeitgeber- und Lobbyismusverband mit Sitz in Brüssel.

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Diskriminierung

Diskriminierung bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch meist die herabsetzende Diskriminierung, d. h.

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Europäischer Gewerkschaftsbund

Logo des Europäischen Gewerkschaftsbunds Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) ist der europäische Dachverband der Gewerkschaften mit Sitz in Brüssel (Belgien).

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EWR

EWR steht für.

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Flexible Arbeitszeit

Als flexible Arbeitszeit (verkürzt auch Flexzeit bzw. FLAZ genannt) werden Vereinbarungen bezeichnet, die hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit von der sogenannten Normalarbeitszeit abweichen.

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Protokoll über die Sozialpolitik

Das Sozialprotokoll und Sozialabkommen von Maastricht war als Protokoll zum Vertrag über die Europäische Union Bestandteil der Schlussakte der Regierungskonferenz von Maastricht vom 7.

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Richtlinie (EU)

Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.

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Richtlinie 2006/54/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie)

Die europäische Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ist eine Richtlinie der europäischen Gemeinschaft, zur Geschlechtergleichstellung innerhalb der Europäischen Union.

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SGI Europe

SGI Europe (bis Dezember 2020 CEEP – Europäischer Zentralverband der Arbeitgeber und Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen) ist ein europäischer Verband, der Unternehmen vertritt, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen, unabhängig von ihren Eigentumsverhältnissen oder ihrem Status.

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Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt im deutschen Arbeitsrecht das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung.

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Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit in Deutschland Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer.

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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Deutsche Abschrift des Vertrags Gründungsmitglieder der EWG Musei Capitolini, in dem die Römischen Verträge unterzeichnet wurden (Foto 2004) Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, kurz EGV oder EG) hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag).

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Leitet hier um:

Richtlinie 97/81/EG, Teilzeitrichtlinie.

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