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Richtlinie 90/435/EWG (Mutter-Tochter-Richtlinie)

Index Richtlinie 90/435/EWG (Mutter-Tochter-Richtlinie)

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten) ist eine EG-Richtlinie.

29 Beziehungen: Anrechnungsmethode, Betriebsausgabe, Betriebsstätte, Dividende, Doppelbesteuerung, Einkommensteuergesetz (Deutschland), Europäische Gemeinschaft, Europäische Union, Freistellungsmethode, Gesellschaftsrecht, Gläubiger, Kapitalbeteiligung, Kapitalertragsteuer, Kapitalertragsteuer (Deutschland), Kapitalgesellschaft, Körperschaftsteuergesetz (Deutschland), Mutterunternehmen, Nulleinkünfteverfahren, Richtlinie (EU), Schuldner, Sitz (juristische Person), Steuerrecht, Stimmrecht, Teilwertabschreibung, Tochtergesellschaft, Unternehmen, Unternehmensbesteuerung, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Zu versteuerndes Einkommen.

Anrechnungsmethode

Die Anrechnungsmethode ist eine Methode, die Doppelbesteuerung von ausländischen Einkünften zu vermeiden oder zu reduzieren.

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Betriebsausgabe

mini Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (Abs. 4 EStG).

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Betriebsstätte

Betriebsstätte ist ein Begriff des nationalen und internationalen Steuerrechts.

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Dividende

Als Dividende (aus, „der zu verteilende“) wird in der Wirtschaft meist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft (oder eine andere Kapitalgesellschaft) an ihre Aktionäre (oder Anteilseigner) ausschüttet, bezeichnet.

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Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung oder Mehrfachbesteuerung bezeichnet die Situation, in der ein Steuerobjekt bei demselben Steuersubjekt innerhalb eines identischen Zeitraums bei einem Steuerregime (Doppelbesteuerung auf nationaler Ebene) oder bei mehr als einem Steuerregime (Doppelbesteuerung auf internationaler Ebene) einer gleichartigen Besteuerung unterliegt.

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Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.

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Europäische Gemeinschaft

Die Europaflagge drei Säulen der Europäischen Union (vor Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages) Die Europäische Gemeinschaft (EG) war eine supranationale Organisation, die mit dem Vertrag von Maastricht 1993 aus der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervorging und rechtlich bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestand.

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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten.

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Freistellungsmethode

Die Freistellungsmethode ist neben der Anrechnungsmethode eine der zwei hauptsächlichen steuerlichen Konstruktionen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Kapitalbeteiligung

Unter Kapitalbeteiligung oder Unternehmensbeteiligung (kurz Beteiligung) versteht man Anteilsrechte an Unternehmen.

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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.

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Kapitalertragsteuer (Deutschland)

Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist in Deutschland eine Steuererhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Körperschaftsteuergesetz (Deutschland)

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt in Deutschland die Besteuerung des Einkommens juristischer Personen mittels der Körperschaftsteuer.

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Mutterunternehmen

Mutterunternehmen (auch Muttergesellschaft; englisch: parent company) ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen (Tochterunternehmen) verbunden ist und auf diese beherrschenden Einfluss ausüben kann.

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Nulleinkünfteverfahren

Das Nulleinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden und Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen zwischen einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft und einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft.

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Richtlinie (EU)

Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Sitz (juristische Person)

Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.

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Steuerrecht

Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft.

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Stimmrecht

Unter Stimmrecht wird allgemein das Recht verstanden, an einer einberufenen Abstimmung mit einem bestimmten Stimmgewicht teilnehmen zu dürfen.

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Teilwertabschreibung

Die Teilwertabschreibung ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine außerordentliche Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut auf den am Bilanzstichtag niedrigeren Teilwert.

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Tochtergesellschaft

Tochtergesellschaft (auch Tochterunternehmen), kurz auch Tochter genannt, ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen) verbunden ist und unter dessen Leitung steht.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Unternehmensbesteuerung

Als Unternehmensbesteuerung wird in der Betriebswirtschaftslehre und Steuerlehre die Besteuerung der Unternehmen als Steuersubjekt verstanden.

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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Deutsche Abschrift des Vertrags Gründungsmitglieder der EWG Musei Capitolini, in dem die Römischen Verträge unterzeichnet wurden (Foto 2004) Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, kurz EGV oder EG) hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag).

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Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) bildet in Deutschland die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.

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Leitet hier um:

Mutter-Tochter-Richtlinie, Richtlinie 90/435/EWG.

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