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Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein

Index Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein

Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.

14 Beziehungen: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Europäische Kommission, EWR, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrprüfer, Fahrzeugklasse, Führerschein (EU-Recht), Führerschein und Lenkberechtigung (Österreich), Führerscheintourismus, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Richtlinie (EU), Straßenverkehrsgesetz, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr Erster Dienstsitz in Berlin, Invalidenstraße Zweiter Dienstsitz in Bonn, Robert-Schuman-Platz Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist eine Oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

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Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis bezeichnet den behördlichen Vorgang, die Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenkberechtigung (Österreich), Fahrberechtigung (Schweiz), die zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund berechtigt, zu entziehen und später neu zu erteilen.

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Europäische Kommission

amtierenden Europäischen Kommission Hauptquartier der Europäischen Kommission in Brüssel (Berlaymont-Gebäude) Logo der Europäischen Kommission am Eingang zum Berlaymont-Gebäude (stilisierte Anspielung auf das Gebäude) Die Europäische Kommission (abgekürzt EK, im offiziellen Schriftverkehr häufig KOM), kurz EU-Kommission, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union (EU).

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EWR

EWR steht für.

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Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung, die die Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für Personen regelt, die am Straßenverkehr teilnehmen.

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Fahrprüfer

Der Fahrprüfer (in Deutschland: Fahrerlaubnisprüfer – Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr) nimmt die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung zum Erwerb des Führerscheins/Fahrerlaubnis ab.

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Fahrzeugklasse

Als Fahrzeugklasse bezeichnet man eine abgegrenzte Gruppe von Fahrzeug-Modellen, die von der Form, von ihrer Größe oder preislich untereinander konkurrieren.

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Führerschein (EU-Recht)

EU-Führerschein, Seite 1 (Muster). Links oben im blauen Rechteck das Unterscheidungszeichen ''A'' für den ausstellenden Mitgliedstaat Österreich. Der Führerschein nach EU-Recht ist ein nationaler Führerschein gemäß dem in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerschein-Richtlinie) wiedergegebenen Muster.

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Führerschein und Lenkberechtigung (Österreich)

Vorderseite eines Scheckkartenführerscheins (EU-Führerschein)vgl. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage.

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Führerscheintourismus

Der Begriff Führerscheintourismus beschreibt grundsätzlich den Erwerb eines Führerscheins im Ausland.

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Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.

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Richtlinie (EU)

Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.

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Straßenverkehrsgesetz

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz, das vor allem die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland enthält.

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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Deutsche Abschrift des Vertrags Gründungsmitglieder der EWG Musei Capitolini, in dem die Römischen Verträge unterzeichnet wurden (Foto 2004) Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, kurz EGV oder EG) hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag).

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Leitet hier um:

2006/126/EG, 91/439/EWG, EU-Führerscheinrichtlinie, Führerscheinrichtlinie, Richtlinie 2006/126/EG.

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