Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Herunterladen
Schneller Zugriff als Browser!
 

Replik (Recht)

Index Replik (Recht)

Die Replik ist die Erwiderung des Klägers im Zivilprozess auf die Klageerwiderung des Beklagten.

13 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Beklagter, Bestreiten, Klage, Kläger, Mangel (Recht), Mietvertrag (Deutschland), Privatrecht, Schriftsatz (Recht), Tatsache, Vertrag, Vorbringen, Zivilprozessrecht.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Neu!!: Replik (Recht) und Bürgerliches Gesetzbuch · Mehr sehen »

Beklagter

Beklagter ist eine an einem streitigen Gerichtsverfahren beteiligte Partei.

Neu!!: Replik (Recht) und Beklagter · Mehr sehen »

Bestreiten

Das Bestreiten ist eine argumentative Figur.

Neu!!: Replik (Recht) und Bestreiten · Mehr sehen »

Klage

Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.

Neu!!: Replik (Recht) und Klage · Mehr sehen »

Kläger

Kläger nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet.

Neu!!: Replik (Recht) und Kläger · Mehr sehen »

Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

Neu!!: Replik (Recht) und Mangel (Recht) · Mehr sehen »

Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

Neu!!: Replik (Recht) und Mietvertrag (Deutschland) · Mehr sehen »

Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

Neu!!: Replik (Recht) und Privatrecht · Mehr sehen »

Schriftsatz (Recht)

Ein Schriftsatz ist eine schriftliche Erklärung eines Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Gericht oder der Verwaltung im Verwaltungsverfahren.

Neu!!: Replik (Recht) und Schriftsatz (Recht) · Mehr sehen »

Tatsache

Eine Tatsache, auch Fakt oder Faktum (von lateinisch factum, „Gemachtes“, res facti), ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt.

Neu!!: Replik (Recht) und Tatsache · Mehr sehen »

Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

Neu!!: Replik (Recht) und Vertrag · Mehr sehen »

Vorbringen

Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei in einem Zivilprozess vorbringt.

Neu!!: Replik (Recht) und Vorbringen · Mehr sehen »

Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

Neu!!: Replik (Recht) und Zivilprozessrecht · Mehr sehen »

Leitet hier um:

Duplik, Quadruplik, Triplik.

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »