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Rentsharing

Index Rentsharing

Mit RentSharing (oder Rent-Sharing) bzw.

6 Beziehungen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Carsharing, Firmenwagen, Leasing, Sachbezug.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Carsharing

Elektro-Ladestation des weltweit größten Carsharing-Anbieters ''Zipcar'' in San Francisco Das 2020 in Deutschland eingeführte Zusatzzeichen 1024-21: „Carsharingfahrzeuge frei“ Der deutsche Gesetzgeber versteht unter Carsharing („Auto“, to share „teilen“; auf Deutsch etwa: „Autoteilen“ oder „Gemeinschaftsauto“) die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Automobile auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung.

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Firmenwagen

Als Firmenwagen oder Dienstwagen bezeichnet man einen Personenkraftwagen, der einem Selbständigen oder einem Arbeitnehmer für die Erfüllung seiner betrieblichen Aufgabe zur Verfügung steht.

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Leasing

Fast zwei Drittel des Leasingvolumens in Deutschland entfallen auf Straßenfahrzeuge Leasing (von ‚mieten‘, ‚pachten‘) ist in der Wirtschaft der Anglizismus für ein Dauerschuldverhältnis, das die Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsobjekten zum Inhalt hat.

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Sachbezug

Sachbezug – kostenlose Getränke in einem Unternehmen Als Sachbezug (oder) bezeichnet man Einnahmen, die nicht in Geld bestehen oder geldwerte Vorteile (gwV), die den Empfänger bereichern, oder den Naturallohn.

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Leitet hier um:

Gemeinschaftsleasing, Pkw-Gemeinschaftsleasing, Rent-Sharing.

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