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Entgeltpunkte

Index Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland.

18 Beziehungen: Abfindung, Aktueller Rentenwert, Beitragsbemessungsgrenze, Beitragsfreie Zeiten, Beitragsgeminderte Zeiten, Beitragszeit, Betriebliche Altersversorgung, Durchschnittsentgelt, Geringfügige Beschäftigung, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Persönliche Entgeltpunkte, Reichsversicherungsordnung, Rentenanpassungsformel, Rentenformel, Rentensplitting, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Versorgungsausgleich, Zugangsfaktor.

Abfindung

Abfindung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der allgemein eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen bezeichnet, die meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von anderen Vermögensgegenständen abgegolten wird.

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Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht.

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Beitragsfreie Zeiten

Beitragsfreie Zeiten bezeichnen eine bestimmte Form von rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Beitragsgeminderte Zeiten

Beitragsgeminderte Zeiten ist ein Begriff aus dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.

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Beitragszeit

Die Beitragszeit ist eine rentenrechtliche Zeit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, für die ein Pflichtbeitrag oder ein freiwilliger Beitrag gezahlt worden ist oder für die ein Beitrag als gezahlt gilt (fiktive Beitragszeit, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Ein Versicherter muss eine bestimmte Anzahl von Beitragszeiten zurückgelegt haben, um überhaupt Leistungen der Rentenversicherung (Renten, Leistungen zu Teilhabe) beanspruchen zu können (Erfüllung der Wartezeit). Je höher die Beiträge sind und je mehr Beiträge gezahlt werden, desto höher ist die Rente.

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Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

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Durchschnittsentgelt

Das Durchschnittsentgelt ist eine Rechengröße der Sozialversicherung.

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Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung ist.

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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.

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Persönliche Entgeltpunkte

Die persönlichen Entgeltpunkte (pEP) sind gemäß SGB VI die aufgrund des Zugangsfaktors um Ab- bzw.

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Reichsversicherungsordnung

Briefmarke zum 100-jährigen Bestehen der RVO Die Reichsversicherungsordnung (RVO) war von 1912 bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts.

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Rentenanpassungsformel

Anhand der Rentenanpassungsformel – manchmal fälschlich als Rentenformel bezeichnet – wird die Rate berechnet, mit der der aktuelle Rentenwert sowie der aktuelle Rentenwert (Ost) und damit die Renten zum 1.

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Rentenformel

Die Rentenformel dient der Bestimmung der Höhe der monatlichen gesetzlichen Rente und ist im deutschen Sozialrecht in des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch normiert (SGB VI).

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Rentensplitting

Das Rentensplitting ist in Deutschland eine Gestaltungsmöglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, ihre Ansprüche auf Rente zu teilen.

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Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.

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Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.

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Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor ist seit 1992 Teil der Rentenformel zur Berechnung der Rentenhöhe in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

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Leitet hier um:

Entgeltpunkt, Rentenpunkt.

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