8 Beziehungen: Erstes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Rehabilitation, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialversicherungsabkommen, Wartezeit (Sozialversicherungsrecht), Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, Währungsreform 1948 (Westdeutschland).
Erstes Buch Sozialgesetzbuch
Das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Allgemeiner Teil – oder Erstes Buch Sozialgesetzbuch stellt grundsätzliche Regelungen zur sozialen Sicherheit in Deutschland auf.
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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.
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Rehabilitation
Rehabilitation („Wiederherstellung“), kurz Reha, bezeichnet allgemein eine Wiedereingliederung und speziell (insbesondere versicherungsrechtlich) Maßnahmen zur medizinischen Wiederherstellung, beruflichen Wiederbefähigung und sozialen Wiedereingliederung.
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Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
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Sozialversicherungsabkommen
Ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten oder Nationen, durch den ihr Sozialversicherungsrecht koordiniert wird.
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Wartezeit (Sozialversicherungsrecht)
Wartezeit ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht, genauer gesagt wird der Begriff in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet.
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Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion
Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR trat am 1. Juli 1990 aufgrund eines Staatsvertrages in Kraft, der am 18.
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Währungsreform 1948 (Westdeutschland)
Eine Umtauschstelle in Hamburg am 20. Juni 1948. Die Währungsreform von 1948 trat am 20.
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Leitet hier um:
Beitragserstattung, Beitragserstattung in der Rentenversicherung.