32 Beziehungen: Anklage, Beschwörung, Beteuerung, Beweis (Recht), Beweisung, Bibel, Eid, Eidesformel, Eideshelfer, Gerichtsbarkeit, Germanische Stammesrechte, Geständnis, Gott, Gottesurteil, Handhaftverfahren, Heilig, In flagranti, Karl der Große, Kelten, Leo III. (Papst), Meineid, Mittelalter, Peinliche Befragung, Raffael, Reliquie, Schuldbekenntnis, Schuldvorwurf, Schwörkreuz, Schwur, Unschuld, Urgicht, Zeuge.
Anklage
Anklageschrift wegen Betruges (Deutschland) Anklage (auch öffentliche Klage genannt) wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.
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Beschwörung
Beschwörung eines gehörnten Dämons Albert Welti: Geisterbeschwörer Unter einer Beschwörung versteht man sowohl eine flehentlich oder auch vehement vorgetragene Bitte an einen Mitmenschen oder an ein höheres Wesen als auch die Herbeirufung und Dienstbarmachung von übernatürlichen Wesen.
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Beteuerung
Beteuerung (engl. assurances) ist die eindringliche Erklärung eines bestimmten Sachverhaltes.
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Beweis (Recht)
Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.
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Beweisung
Als Beweisung bezeichnet man ein Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit aus dem späten Mittelalter.
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Bibel
Gutenberg-Bibel der New York Public Library Als Bibel (‚Bücher‘) oder (Die) Heilige Schrift bezeichnet man die wichtigste religiöse Textsammlung im Judentum wie auch im Christentum.
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Eid
abruf.
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Eidesformel
Die Eidesformel ist der für einen Eid nachzusprechende oder mit den Worten „Ich schwöre es“ (ggf. mit religiöser Beteuerung) zu bestätigende Text.
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Eideshelfer
Der Eideshelfer (auch: Eidhelfer – lat. coniurator) wurde im hochmittelalterlichen Prozess durch die Parteien benannt, um die Glaubhaftigkeit ihres eigenen Vorbringens durch die Versicherung über den Leumund, eben durch den Eideshelfer, zu bestätigen.
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Gerichtsbarkeit
Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der (in der Regel staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.
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Germanische Stammesrechte
Unter dem (nicht zeitgenössischen) Sammelbegriff der germanischen Stammesrechte werden mehrere Rechtsaufzeichnungen zusammengefasst, die neben dem vornehmlich in Gallien und im rechtsrheinischen Raum geltenden fränkischen Recht, in verschiedenen germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5.
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Geständnis
Von einem Geständnis wird allgemein gesprochen, wenn jemand einen bestimmten Sachverhalt einräumt, der ihm zur Last gelegt wird.
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Gott
Als Gott (weiblich: Göttin) oder Gottheit (abrahamitisch: semitische Wurzel א–ל–ה, vgl. El, Elohim, Allah) wird meist ein übernatürliches Geistwesen bezeichnet, das über eine große und nicht naturwissenschaftlich beschreibbare transzendente Macht verfügt.
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Gottesurteil
Dierick Bouts der Ältere, ''Die Feuerprobe'' Ein Gottesurteil, Gottesgericht (lateinisch ordalium) oder Ordal ist eine vermeintlich durch ein übernatürliches Zeichen herbeigeführte Entscheidung, die im Altertum und Mittelalter auch zur Wahrheitsfindung in einem Rechtsstreit eingesetzt wurde.
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Handhaftverfahren
Das Handhaftverfahren war eine Verfahrensart des mittelalterlichen Strafverfahrens, die insbesondere im Sachsenspiegel zum Ausdruck kam.
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Heilig
Basilika von Kloster Ottobeuren Wunderbare Auffindung der Leiche einer Heiligen Heilig ist ein religiöser Ausdruck, der eine Person, einen Gegenstand oder einen Begriff einer Sphäre des Göttlichen, Vollkommenen oder Absoluten zuordnet: So etwa bei dem Heiligen Geist, heiligen Schriften, den Heiligen, heiligen Orten – zum Beispiel Bergen, Hainen oder Flüssen – oder heiligen Gegenständen, Tieren, Pflanzen – beispielsweise heilige Bäume – bis hin zu Begriffen wie Mantras oder heiligen Zahlen.
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In flagranti
Emblem ''in flagranti'', Antwerpen 1607 In flagranti ist eine aus dem Lateinischen übernommene Redensart (eigentlich: in (crimine) flagranti „solange das Verbrechen noch brennt“) und bedeutet „auf frischer Tat“.
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Karl der Große
Karls des Kahlen.Katharina Bull: ''Karolingische Reiterstatue.'' In: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Bernd Schneidmüller (Hrsg.): ''Die Kaiser und die Säulen ihrer Macht. Von Karl dem Großen bis Friedrich Barbarossa.'' Darmstadt 2020, S. 98. Karl der Große (lateinisch Carolus Magnus oder Karolus Magnus, französisch und englisch Charlemagne; * wahrscheinlich 2. April 747 oder 748; † 28. Januar 814 in Aachen) war von 768 bis 814 König des Fränkischen Reichs (bis 771 gemeinsam mit seinem Bruder Karlmann).
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Kelten
Heutiges Verbreitungsgebiet keltischer Sprachen Als Kelten (oder Galátai, oder Galli) bezeichnet man seit der Antike Volksgruppen der Eisenzeit in Europa.
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Leo III. (Papst)
Leo III. auf einem Mosaik im Triclinium des Lateran-Palasts (um 799) Stanza dell’incendio di Borgo'' von Raffael, 1514–1517 Joseph Kehren), um 1860 Leo III. (* um 750 in Rom; † 12. Juni 816) war Papst von 795 bis 816.
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Meineid
Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind.
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Mittelalter
Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.
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Peinliche Befragung
Die peinliche Befragung oder auch hochnotpeinliche Befragung war ein Verfahrenselement der Blutgerichtsbarkeit des hohen und späten Mittelalters sowie der Frühen Neuzeit.
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Raffael
Selbstporträt Raffaels, 1506, Palazzo Pitti Raffaels Signatur Vatikans Raffaello Sanzio da Urbino, auch Raffael da Urbino, Raffaello Santi, Raffaello Sanzio oder kurz Raffael (* 6. April oder 28. März 1483 in Urbino; † 6. April 1520 in Rom) war ein italienischer Maler und Architekt.
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Reliquie
Katakombenheiligen Pankratius in Wil SG Eine Reliquie (von, „Zurückgelassenes“, „Überbleibsel“) ist als Gegenstand kultischer religiöser Verehrung ein irdischer Überrest der Körper oder Körperteile von Heiligen oder ein Überbleibsel des jeweiligen persönlichen Besitzes.
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Schuldbekenntnis
Ein Schuldbekenntnis ist das Eingeständnis der persönlichen oder kollektiven Schuld vor Gott im Christentum.
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Schuldvorwurf
Der Schuldvorwurf ist eine Strafbarkeitsvoraussetzung im deutschen Strafrecht.
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Schwörkreuz
Schwörkreuz des Rektors der Universität Tübingen. Die Abschrift der 1537 erneuerten Universitäts­statuten mit dem Dienst­eid des Rektors sind Teil eines Pergament­sammel­bandes, dem "Statutenbuch" der Universität. Ein Schwörkreuz oder Schwurkreuz ist entweder ein Kruzifix in einem Sitzungssaal oder ein Kreuz in einem Statutenbuch, auf das bei Vereidigungen der Daumen aufgelegt wurde.
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Schwur
''Der Schwur der Horatier''Jacques-Louis David (1784) früheste römische Münze (Denar, 137 v. Chr.) mit Schwurszene Ein Schwur ist ein unter Verwendung von Beteuerungsformeln feierlich abgelegtes Versprechen.
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Unschuld
Die auf Rosen schlummernde Unschuld, Kupferstich von Daniel Chodowiecki Unschuld bedeutet den Zustand eines unbefangenen oder unwissenden Menschen, der moralisch nicht als schuldig betrachtet oder der juristisch für schuldunfähig erklärt werden kann.
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Urgicht
Transkription befindet sich auf der Bildbeschreibungsseite.) Als Urgicht oder gichtiger Mund („geständiger Mund“) bezeichnet man das Geständnis als Verfahrenselement der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gerichtsbarkeit.
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Zeuge
Ein Zeuge ist eine natürliche Person, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann („Zeugnis ablegen“).
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