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Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich

Index Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich

Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich vom 6. Juli 1938 Das Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich, kurz Reichsschulpflichtgesetz, vom 6.

3 Beziehungen: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, NS-Staat, Schulpflicht.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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NS-Staat

Als NS-Staat (kurz für nationalsozialistischer Staat) oder NS-Deutschland wird das Deutsche Reich bzw.

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Schulpflicht

Ausflüge in die nähere Umgebung gehörten bereits im 19. Jahrhundert zum Lehrprogramm der Volksschulen. Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen.

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Leitet hier um:

Reichsschulpflichtgesetz.

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