9 Beziehungen: Dänischer Reichsrat, Dänischer Reichsrat (1855–1866), Reichsrat (Österreich), Reichsrat (Bayern), Reichsrat (Deutschland), Reichsrat (Heiliges Römisches Reich), Reichsrat (Schweden), Staatsrat (Österreich), Staatsrat (Russisches Kaiserreich).
Dänischer Reichsrat
Der Dänische Reichsrat (dänisch Rigsrådet) war ein Gremium im Königreich Dänemark vom ausgehenden 12. Jahrhundert bis 1660.
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Dänischer Reichsrat (1855–1866)
Der Reichsrat war zwischen 1855 und 1866 ein beratendes Gremium in Dänemark.
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Reichsrat (Österreich)
Der Reichsrat war von 1861 an das Parlament des Kaisertums Österreich und von 1867 bis 1918 das Parlament der cisleithanischen Reichshälfte der nunmehrigen Doppelmonarchie Österreich-Ungarn.
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Reichsrat (Bayern)
Sitzungssaal der Kammer der Reichsräte in der Prannerstraße in München Schematische Darstellung der Verfassung von 1818 mit dem Reichsrat Siegelmarke Büro der Kammer der Reichsräte Die Kammer der Reichsräte war im Zweikammersystem der Bayerischen Ständeversammlung nach der Bayerischen Verfassung von 1818 die erste Kammer.
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Reichsrat (Deutschland)
Büro des Reichsrats – Siegelmarke Der Reichsrat war die Vertretung der Gliedstaaten (Länderkammer) in der Weimarer Republik (1919–1933).
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Reichsrat (Heiliges Römisches Reich)
Als Reichsrat bezeichnet die historische Forschung die förmliche Versammlung aller zu einem Reichstag des Heiligen Römischen Reichs geladenen Stände.
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Reichsrat (Schweden)
Der Reichsrat war zwischen ungefähr 1220 und 1789 eine der wichtigsten politischen Institutionen Schwedens.
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Staatsrat (Österreich)
Der Staatsrat war zeitweise das Kabinett des österreichischen Monarchen in der Habsburgermonarchie.
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Staatsrat (Russisches Kaiserreich)
Ilja Repin) Der Staatsrat (/Gossudarstwenny sowet; deutsch auch Reichsrat) war im Russischen Kaiserreich von 1810 bis 1906 die höchste gesetzesberatende Körperschaft, von 1906 bis 1917 als obere Kammer des Parlaments gesetzgebende Körperschaft.
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