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Reichsgesetz

Index Reichsgesetz

StGB Ein Reichsgesetz ist ein in einem Reich auf Reichsebene verabschiedetes Gesetz.

44 Beziehungen: Augsburger Reichs- und Religionsfrieden, Bismarcksche Reichsverfassung, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesrat (Deutsches Reich), Calvinismus, Chiefdom, Deutscher Kaiser, Deutsches Kaiserreich, Deutsches Reich, Deutschland, Ewiger Landfriede, Fehde, Freie und Reichsstädte, Friedrich II. (HRR), Gesetz, Gliedstaat, Goldene Bulle, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Heiliges Römisches Reich, Investiturstreit, Kurfürst, Nationalstaat, Norddeutscher Bund, Ratifikation, Römisch-deutscher Kaiser, Römisch-katholische Kirche im Heiligen Römischen Reich, Reich (Territorium), Reichsacht, Reichsexekutionsordnung, Reichsfürst, Reichsfürstenrat, Reichsgesetzblatt, Reichsheeresverfassung, Reichskammergericht, Reichstag (Deutsches Kaiserreich), Reichstag (Heiliges Römisches Reich), Reichsverfassung, Verfassung, Verfassungsrecht, Vorkonstitutionelles Recht, Weimarer Republik, Westfälischer Friede, Wormser Konkordat, Zeit des Nationalsozialismus.

Augsburger Reichs- und Religionsfrieden

Detail der Vertragsurkunde mit der Unterschrift und dem Siegel Kaiser Ferdinands I. Augsburg: Die beiden Türme der evangelischen (im Vordergrund) und der katholischen Ulrichskirche stehen für den Religionsfrieden in der Stadt. Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden (oft kurz Augsburger Religionsfrieden) wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana (eines Bekenntnistextes der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand.

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Bismarcksche Reichsverfassung

Schaubild für die Reichsverfassung vom 16. April 1871, mit Stellvertretungsgesetz (Staatssekretäre) von 1878 Als Bismarcksche Reichsverfassung (auch Bismarck-Verfassung) wird die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Bundesrat (Deutsches Reich)

Sitzungssaal des Bundesrates im Reichstagsgebäude (um 1894) Der Bundesrat war ein Staatsorgan im Norddeutschen Bund (1867–1870) und im Deutschen Kaiserreich (1871–1918).

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Calvinismus

Jean Calvin Der Begriff Calvinismus wird uneinheitlich gebraucht.

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Chiefdom

Karte der Chiefdoms in Sierra Leone bis Mitte 2017 Ein Chiefdom (zu Deutsch etwa Stammesfürstentum oder Häuptlingstum) ist ein geografisches Gebiet eines Regierungssystems, das auf der Machtausübung durch einen „Chief“ basiert.

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Deutscher Kaiser

Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches.

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Deutsches Kaiserreich

Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.

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Deutsches Reich

Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreiches Deutsches Reich 1920–1937 Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Ewiger Landfriede

Mit dem Ewigen Landfrieden vom 7. August 1495 wurde unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. im Heiligen Römischen Reich das definitive und unbefristete Verbot des mittelalterlichen Fehderechts auf dem Reichstag zu Worms verkündet.

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Fehde

Der Ausdruck Fehde bezeichnet ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger ohne Anrufung einer neutralen, dritten Instanz, insbesondere der ordentlichen Gerichtsbarkeit, regelte.

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Freie und Reichsstädte

Reichsfreiheitsbrief der Stadt Lübeck aus dem Jahr 1226 Als Freie Städte und Reichsstädte wurden seit dem 15.

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Friedrich II. (HRR)

Friedrich II. mit seinem Falken. Aus seinem Buch ''De arte venandi cum avibus'' („Über die Kunst mit Vögeln zu jagen“), Süditalien zwischen 1258 und 1266. Città del Vaticano, Vatikanische Apostolische Bibliothek (Cod. Pal. Lat. 1071, fol. 1v) Friedrich II. (* 26. Dezember 1194 in Jesi bei Ancona, Reichsitalien; † 13. Dezember 1250 in Castel Fiorentino bei Lucera, Königreich Sizilien) aus dem Adelsgeschlecht der Staufer war ab 1198 König von Sizilien, ab 1212 römisch-deutscher König und von 1220 bis zu seinem Tod Kaiser des römisch-deutschen Reiches.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gliedstaat

USA deutschen Länder Länder Österreichs Als Gliedstaaten, manchmal auch Teilstaaten (im Sinne von „Staat, der Teil eines Gesamtstaates ist“, bzw. einer staatlichen Teilordnung) oder vereinzelt Bundesstaaten (Bundesland/Kanton), bezeichnet man im Allgemeinen die politischen Entitäten oder Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.

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Goldene Bulle

Trierer Exemplar der Goldenen Bulle. Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle, die 1400 von König Wenzel in Auftrag gegeben wurde. Links: Der Kaiser in einer blauen Tunika; vom Künstler wurden ihm sechs Kurfürsten beigesellt, da er selbst als König von Böhmen einer der sieben Kurfürsten war. Rechts: Der Kölner Erzbischof als Kurfürst. Die Goldene Bulle ist ein in Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch, das von 1356 an das wichtigste der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches war.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

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Investiturstreit

300x300px Als Investiturstreit bezeichnet man seit dem 19.

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Kurfürst

Heinrich von Luxemburg zum König. Es sind dies, kenntlich durch ihre Wappen (v. l. n. r.), die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen, der bei der Wahl Heinrichs tatsächlich nicht anwesend war. Kurfürstliche Länder innerhalb des Reiches um 1618. Ein Kurfürst (oder elector) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13.

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Nationalstaat

Der Nationalstaat ist ein Staatsmodell, das auf der Idee und Souveränität der Nation beruht.

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Norddeutscher Bund

Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat.

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Ratifikation

Die Ratifikation oder Ratifizierung (Substantivierung von ratifizieren; von, „berechnet, gültig, rechtskräftig“, und facere, „machen, tun“) ist ein juristischer Fachbegriff, der die völkerrechtlich verbindliche Erklärung der Bestätigung eines zuvor abgeschlossenen, d. h.

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Römisch-deutscher Kaiser

Als römisch-deutsche Kaiser, historische Bezeichnung Römischer Kaiser, (wörtlich „Kaiser der Römer“), bezeichnet die neuere historische Forschung die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

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Römisch-katholische Kirche im Heiligen Römischen Reich

Der christliche Glaube fasste bis zum 3. Jahrhundert in den Rhein- und Donauprovinzen des Römischen Reiches, auf dem Gebiet des späteren Heiligen Römischen Reiches, fuß.

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Reich (Territorium)

Als Reich wird das Territorium eines Herrschers oder eines Staates bezeichnet, wenn es entweder eine bedeutende Ausdehnung hat oder als Imperium einen hegemonialen Machtanspruch über mehrere Stämme, Völker oder Nationen geltend macht.

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Reichsacht

Ferdinands II. vom Januar 1621 gegen Kurfürst Friedrich V. (Pfalz), der dadurch seine Erblande und die Kurwürde verlor. Die Reichsacht (auch Reichsbann, kurz Acht oder Bann (Recht)) war eine besondere Form der Acht, die im Mittelalter vom König beziehungsweise vom Kaiser, in der Frühen Neuzeit vom König oder vom Kaiser unter Mitwirkung der Reichsgerichte und der Kurfürsten verhängt werden konnte.

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Reichsexekutionsordnung

Die Reichsexekutionsordnung von 1555 war der letzte Versuch, im Heiligen Römischen Reich das Landfriedensgebot des Ewigen Landfriedens institutionell zu verankern und durchzusetzen.

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Reichsfürst

Ein Reichsfürst (lateinisch princeps regni bzw. imperii) war im Heiligen Römischen Reich ein Adliger, ein Fürst, der ursprünglich sein Lehen nur und unmittelbar vom König bzw.

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Reichsfürstenrat

Der Reichstag zu Augsburg 1555, dem Kaiser gegenüber auf beiden Seiten die Kurfürsten, die Reichsfürsten, die Bischöfe, die Prälaten usw. Reichsfürstenrat oder Fürstenbank war etwa seit der zweiten Hälfte des 15.

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Reichsgesetzblatt

Titelseite der ersten Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts 1871 Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.

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Reichsheeresverfassung

Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die Grundlage für die Aufstellung der Reichsarmee, die zwar unter dem Oberbefehl des Kaisers stand, aber von dessen „Kaiserlichen Truppen“ getrennt war und nur vom Reichstag eingesetzt wurde.

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Reichskammergericht

Audienz am Reichskammergericht Wetzlar (Conspectus Audientiae Camerae imperialis), Kupferstich, Frankfurt/Main 1750, Städtische Sammlung Wetzlar Das Reichskammergericht war von seiner Gründung im Jahr 1495 unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. bis zu seiner Auflösung 1806 neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs.

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Reichstag (Deutsches Kaiserreich)

Leipziger Straße 4 Parlamentssaal des Reichstags, 1906 im Reichstagsgebäude Der große Sitzungssaal des Reichstages um 1903, mit Ziffernkennzeichnung besonderer Plätze Reichstagswahlkreise, siehe auch Liste der Reichstagswahlkreise des Deutschen Kaiserreichs Der Reichstag war von 1871 bis 1918 das Parlament des Deutschen Kaiserreichs.

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Reichstag (Heiliges Römisches Reich)

Sitzung des Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian) Der Begriff Reichstag (lat. Dieta Imperii oder Comitium Imperiale; engl. Imperial Diet) bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches.

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Reichsverfassung

Reichsgesetzblatt (veröffentlicht am 28. April 1849) mit der Reichsverfassung vom 28. März 1849, dem Tag der letzten Abstimmung in der Frankfurter Nationalversammlung. Der Ausdruck Reichsverfassung bezieht sich in erster Linie auf Verfassungen des Deutschen Reichs.

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Verfassung

Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet.

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Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet.

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Vorkonstitutionelles Recht

föderaler Ebene. Vorkonstitutionelles Recht (von für „Verfassung“) ist im deutschen Verfassungsdiskurs dasjenige Recht, das vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gegolten hat.

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Weimarer Republik

Fahne der Weimarer Republik Als Weimarer Republik (zeitgenössisch auch Deutsche Republik) wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie in Deutschland bestand.

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Westfälischer Friede

''Triumph des Osnabrücker und Nürnberger Friedens'', allegorische Darstellung des Religionsfriedens, 1649. Der Westfälische Friede (Latein: Pax Westphalica) oder der Westfälische Friedensschluss besteht aus zwei Friedensverträgen, die am 24.

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Wormser Konkordat

Das Wormser Konkordat, auch als Pactum Calixtinum sive Heinricianum bezeichnet, ist ein am 23. September 1122 in Worms öffentlich ausgetauschtes Konkordat (so erstmals von Gottfried Wilhelm Leibniz 1693 bezeichnet) zwischen dem römisch-deutschen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II., mit dem der Investiturstreit beigelegt wurde.

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Zeit des Nationalsozialismus

J.W. Spear & Söhne. Im Vordergrund ein Schild mit der Aufschrift „Stadtkreis Fürth / Juden sind unser Unglück“ Zentrum von Stalingrad, 2. Februar 1943 Die Zeit des Nationalsozialismus (auch NS-Zeit und NS-Diktatur genannt) umfasst die Zeitspanne von 1933 bis 1945, in der Adolf Hitler im Deutschen Reich eine von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gestützte Führerdiktatur, den NS-Staat, etablierte.

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