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Rechtshängigkeit

Index Rechtshängigkeit

Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses.

27 Beziehungen: Anhängigkeit, Anklage, Beklagter, Entscheidung, Eröffnungsbeschluss, Erledigungserklärung, Gericht, Gerichtsverfassungsgesetz, Hemmung (Recht), Klage, Klagerücknahme, Perpetuatio fori, Prozessuale Tat, Rechtskraft (Deutschland), Sozialgerichtsgesetz, Staatsanwaltschaft, Strafprozessordnung (Deutschland), Strafrecht, Verfahrensvoraussetzung, Verjährung (Deutschland), Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Zins, Zivilprozessordnung (Österreich), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessordnung (Schweiz), Zivilprozessrecht.

Anhängigkeit

Anhängigkeit bezeichnet im Prozessrecht den Zeitpunkt, in dem die Klage bei Gericht eingegangen ist.

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Anklage

Anklageschrift wegen Betruges (Deutschland) Anklage (auch öffentliche Klage genannt) wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in vielen Staaten die Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren ein hinreichender Tatverdacht besteht, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.

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Beklagter

Beklagter ist eine an einem streitigen Gerichtsverfahren beteiligte Partei.

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Entscheidung

Eine Richtungsentscheidung am Scheideweg: links, rechts oder geradeaus? Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele.

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Eröffnungsbeschluss

Der Eröffnungsbeschluss ist in Deutschland eine richterliche Entscheidung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

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Erledigungserklärung

Als Erledigungserklärung wird im deutschen Prozessrecht eine Prozesshandlung bezeichnet, mit dem ein Streitbeteiligter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gerichtsverfassungsgesetz

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt in Deutschland die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit.

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Hemmung (Recht)

Die Hemmung betrifft im Zivilrecht den Zeitraum während einer Verjährungsfrist, innerhalb dessen diese Frist wegen bestimmter Hemmungsgründe zum Stillstand kommt und nach Wegfall der Gründe weiterläuft.

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Klage

Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.

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Klagerücknahme

Im gerichtlichen Verfahren stellt die Klagerücknahme die Erklärung des Klägers dar, dass er von der Weiterführung des Prozesses absieht.

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Perpetuatio fori

Der Grundsatz der perpetuatio fori (lat. Fortbestehen des Gerichtsstands) bestimmt, dass ein einmal örtlich oder sachlich zuständiges Gericht zuständig bleibt, auch wenn sich später die zuständigkeitsbegründenden Tatsachen so ändern, dass jetzt ein anderes Gericht zuständig wäre.

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Prozessuale Tat

Die prozessuale Tat ist ein Begriff des deutschen Strafprozessrechts.

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Rechtskraft (Deutschland)

Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

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Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung in der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Widerspruchsverfahren der Sozialbehörden.

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Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Eine Staatsanwaltschaft (Kürzel StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden.

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Verfahrensvoraussetzung

Verfahrensvoraussetzungen (auch Prozessvoraussetzungen genannt) sind wesentliche objektive Bedingungen, die vorliegen müssen, damit ein Verfahren vor einem Gericht durchgeführt werden darf.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Zins

Zins ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt.

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Zivilprozessordnung (Österreich)

Die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das „gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessordnung (Schweiz)

Die Zivilprozessordnung der Schweiz ist das formell-, das heisst verfahrensrechtliche Umfeld, in welchem zivilrechtliche materiellrechtliche Streitigkeiten entschieden werden.

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Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

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