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Rechtsfähigkeit (Österreich)

Index Rechtsfähigkeit (Österreich)

Die Rechtsfähigkeit in Österreich beschreibt die Fähigkeit, selbständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

20 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Amtsarzt, Ausländer, Erbrecht (Österreich), Geburt, Geburtsurkunde, Geschäftsfähigkeit (Österreich), Gesetz, Juristische Person, Leichenschau, Moralische Person, Natürliche Person, Personalstatut, Rechtsfähigkeit, Säugling, Standesamt, Sterbebuch, Todesfall, Totenschein, Verschollenheit.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Amtsarzt

Als Amtsarzt im engen Sinne bezeichnet man in Deutschland einen Arzt, der auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsverwaltung – wie beispielsweise einem Gesundheitsamt – oder einer unteren Gesundheitsbehörde im Bereich Amtsärztlicher Dienst tätig ist.

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Ausländer

Als Ausländer werden natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften oder auch sonstige Wirtschaftseinheiten bezeichnet, die nach bestimmten, kontextbezogenen, Kriterien einem bestimmten Staat oder Territorium nicht zugehörig sind.

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Erbrecht (Österreich)

Das subjektive Erbrecht bezeichnet in Österreich das Recht, die ganze Verlassenschaft oder Teile davon zu erwerben.

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Geburt

Natürliche Geburt eines Säuglings Geburt per Kaiserschnitt Tonaufnahme der letzten Phase einer Geburt Neugeborenem Geburt (und griechisch γονή), auch Entbindung (der Mutter von einem Kind) oder altertümlich Niederkunft (der Mutter mit einem Kind), ist der Vorgang des den Mutterleib verlassenden Kindes, welcher das Ende einer Schwangerschaft darstellt.

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Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde (auch als Geburtsschein bezeichnet) ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Vorname, Familienname, Geschlecht, Datum und Ort der Geburt, welche aus dem Geburtsregister des Geburtsortes erstellt wird.

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Geschäftsfähigkeit (Österreich)

In der österreichischen Rechtswissenschaft bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit, sich selbst durch eigene Erklärungen zu berechtigen und zu verpflichten.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Leichenschau

''Autopsie'' (1890) Enrique Simonet Obduktionssaal der Charité Berlin Die Leichenschau (österreichisch Leichenbeschau, Totenbeschau; in der Schweiz gebräuchliche Bezeichnung bei außergewöhnlichen Todesfällen: Legalinspektion) ist die Untersuchung der Leiche eines Menschen zur Feststellung des Todes und zur Bestimmung der Ursachen und näheren Umstände eines Todes.

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Moralische Person

Eine moralische Person ist ein Personenzusammenschluss, der vom Recht anerkannt und keine natürliche Person ist.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Personalstatut

Das Personalstatut ist Recht, das sich auf persönliche Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person bezieht.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Säugling

Säugling während des Stillens Als Säugling wird ein Kind im ersten Lebensjahr bezeichnet.

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Standesamt

Standesamt, Emailleschild um 1950, DDR Amtsschild in Nordrhein-Westfalen Das Standesamt ist in Deutschland (seit dem 1. Februar 1870 im Großherzogtum Baden, seit dem 1. Oktober 1874 in Preußen sowie seit dem 1. Januar 1876 im restlichen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.

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Sterbebuch

Das Sterbebuch ist das bis zum 31.

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Todesfall

Sterbefallanzeige von Hermann Kopp, der 1943 an der Ostfront gefallen ist. Ein Todesfall (je nach Sachzusammenhang auch Sterbefall, Trauerfall oder Erbfall) ist der Eintritt des Todes eines bestimmten Menschen.

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Totenschein

Der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein (L-Schein) genannt, ist in Deutschland eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung eines menschlichen Körpers den Tod dieses Menschen mit Personalien und Zeit und Ort des Todesfalls bescheinigt, wenn möglich eine Todesursache angibt und die Todesart vermerkt, also ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod handelt (Leichenschau).

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Verschollenheit

Verschollenheit ist der Status einer Person, die im deutschen und österreichischen Recht gleichlautend wie folgt definiert wird: Nach dem Schweizer Recht kann auch eine Person, die ohne Nachrichten zu hinterlassen den Kontakt zu ihrem früheren Umfeld abbricht, für verschollen erklärt werden.

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