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Rechtsfähigkeit (Schweiz)

Index Rechtsfähigkeit (Schweiz)

Die Rechtsfähigkeit – also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein – wird im schweizerischen Recht im Zivilgesetzbuch (ZGB) definiert.

15 Beziehungen: Aktiengesellschaft (Schweiz), Anstalt des öffentlichen Rechts, Entität, Erbrecht, F., Fiktion, Handelsregister, Juristische Person, Kontroverse, Nasciturus (Schweiz), Natürliche Person, Recht der Schweiz, Rechtswissenschaft, Verein, Zivilgesetzbuch.

Aktiengesellschaft (Schweiz)

Die Aktiengesellschaft (kurz AG) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

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Anstalt des öffentlichen Rechts

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen worden sind.

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Entität

Entität (mittellateinisch entitas, zu spätlateinisch ens ‚seiend, Ding‘) ist in der Philosophie ein Grundbegriff der Ontologie, der in zwei Bedeutungen verwendet wird.

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.

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F.

Die Abkürzung f. steht für „folgend“ bzw.

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Fiktion

Fiktion („Gestaltung“, „Personifikation“, „Erdichtung“ von fingere „gestalten“, „formen“, „sich ausdenken“) bezeichnet die Schaffung einer eigenen Welt durch Literatur, Film, Malerei oder andere Formen der Darstellung sowie den Umgang mit einer solchen Welt.

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Handelsregister

Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kontroverse

Münchner Pferdemarkt Eine Kontroverse (von lateinisch: contra entgegen; versus gerichtet) ist ein länger anhaltender Streit, Disput oder eine Debatte.

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Nasciturus (Schweiz)

Als Nasciturus (lat. „der geboren werden wird“) wird das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind bezeichnet.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Recht der Schweiz

Das Recht der Schweiz ist die Gesamtheit der rechtlichen Regeln der Schweiz, auf allen Staatsstufen (Bund, Kantone, Gemeinden).

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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