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Quellenangabe

Index Quellenangabe

Eine Quellenangabe ist in einer Veröffentlichung der Verweis auf eine Informationsquelle, auf die zurückgegriffen wurde, beispielsweise ein Buch, ein Zeitungsartikel oder eine Webseite.

20 Beziehungen: Empirische Evidenz, Endnote, Fußnote, Gerhard Schricker, Geschichtswissenschaft, Kodifikation, Literaturangabe, Lizenz, Plagiat, Primärquelle und Sekundärquelle, Quelle (Geschichtswissenschaft), Quellengedächtnis, Schranken des Urheberrechts, Sekundärliteratur, Urheber, Urheberrecht, Urheberrechtsgesetz (Deutschland), Veröffentlichung, Webseite, Zitat.

Empirische Evidenz

In der Nähe des Leuchtturms ''Gay Head Light'' auf der Insel Martha’s Vineyard ist ein empirischer Beleg für ein früheres Gebäude zu sehen Empirische Evidenz (englisch empirical evidence) oder kurz Evidenz ist eine Bezeichnung für das Beweismaterial, das in den Wissenschaften gefordert wird, um Behauptungen, Hypothesen, Thesen oder Theorien von gesichertem Wissen unterscheiden zu können.

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Endnote

Als Endnoten bezeichnet man Anmerkungen in einem Drucklayout, die im Gegensatz zu Fußnoten an das Ende des Werkes ausgelagert werden und damit aus der linearen und sequentiellen Struktur des zugrundeliegenden Textes ausbrechen.

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Fußnote

Fußnoten mit Fußnotenstrich unter einer zivilrechtlichen Hausarbeit Frühform von Fußnoten am Rand, aus einer Inkunabel von 1498 Sternchen als Fußnotenzeichen in einem deutschen Druck von 1779 Eine Fußnote ist eine Anmerkung, die im Druck-Layout aus dem Fließtext ausgelagert wird, um den Text flüssig lesbar zu gestalten.

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Gerhard Schricker

Gerhard Schricker (* 25. Juni 1935 in Nürnberg; † 6. April 2021 in Waging am See) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Geschichtswissenschaft

Die Geschichtswissenschaft ist die methodisch gesicherte Erforschung und Rekonstruktion von Aspekten der Menschheitsgeschichte oder Geschichte auf der Basis einer kritisch analysierten und interpretierten Überlieferung (Quellen) unter einer spezifischen Fragestellung.

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Kodifikation

Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenstellung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk.

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Literaturangabe

Literaturangaben (auch Literaturnachweise oder Literaturhinweise genannt) sind Quellenangaben, die eindeutig auf Literaturstellen verweisen.

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Lizenz

Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

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Plagiat

Ein Plagiat ist die Anmaßung fremder geistiger Leistungen (aus von). Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte oder anderer Darstellungen bzw.

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Primärquelle und Sekundärquelle

Das Begriffspaar Primärquelle/Sekundärquelle verweist unter anderem in der Geschichtswissenschaft auf den Überlieferungszusammenhang von Quellen untereinander.

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Quelle (Geschichtswissenschaft)

Als Quellen bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft – nach der vielzitierten Definition Paul Kirns – „alle Texte, Gegenstände oder Tatsachen, aus denen Kenntnis der Vergangenheit gewonnen werden kann“.

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Quellengedächtnis

Als Quellengedächtnis bezeichnet man die Fähigkeit, sich neben dem Inhalt einer Information auch an die raum-zeitlichen Umstände zu erinnern, unter denen diese Information gelernt wurde.

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Schranken des Urheberrechts

Schranken des Urheberrechts ist die gesetzliche Bezeichnung für diejenigen Vorschriften des deutschen Urheberrechts, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers, dem prinzipiell das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt ist, und gegenläufigen Interessen schaffen sollen.

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Sekundärliteratur

Sekundärliteratur ist eine in vielen Disziplinen übliche Bezeichnung für wissenschaftliche Literatur.

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Urheber

Ein Urheber oder eine Urheberin ist eine Person, die etwas Neues geschaffen hat, besonders auf den Gebieten der Literatur, der Musik, der bildenden Kunst und der Wissenschaft.

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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

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Urheberrechtsgesetz (Deutschland)

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde 1965 aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) von 1901 und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) von 1907 geschaffen.

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Veröffentlichung

Veröffentlichung (auch: Erscheinen oder Einrückung) bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Vorgang, bei dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (Abs. 1 UrhG).

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Webseite

Als Webseite (Wortzusammensetzung aus Web und Seite), Webdokument, Internetseite, Webpage oder kurz Seite wird ein Dokument als Bestandteil einer Website im World Wide Web bezeichnet, das mit einem Browser unter Angabe eines Uniform Resource Locators (URL) abgerufen und von einem Webserver angeboten werden kann.

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Zitat

Das Zitat („Angeführtes, Aufgerufenes“ zu lat. citāre „in Bewegung setzen, vorladen“, vgl. „jemanden vor Gericht zitieren“) ist eine wörtlich oder inhaltlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.

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Bildnachweis, Quellennachweis, Quellennennung, Quellenverweis, Quellenverzeichnis, Quellverweis, Referenzinformation.

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