11 Beziehungen: Absolutes Recht, Analogie (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Besitzstörung, Eigentum, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Namensrecht, Neue Juristische Wochenschrift, Persönlichkeitsrecht (Deutschland), Rechtsprechung, Unterlassungsanspruch.
Absolutes Recht
Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.
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Analogie (Recht)
Die Analogie ist eine Argumentationsform im Rahmen der juristischen Methodenlehre in den Rechtswissenschaften.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Besitzstörung
Besitzstörung liegt im deutschen Sachenrecht vor, wenn jemand den Besitzer einer Sache ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis (verbotene Eigenmacht) in seinen Besitzrechten beeinträchtigt.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Namensrecht
Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und welche die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen).
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Neue Juristische Wochenschrift
Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.
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Persönlichkeitsrecht (Deutschland)
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Unterlassungsanspruch
Der Unterlassungsanspruch ist im Recht der sich aus dem Gesetz ergebende Anspruch eines Berechtigten auf Unterlassung bestimmter rechtswidriger Handlungen eines Störers.
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Leitet hier um:
Quasinegatorischer Abwehranspruch, Quasinegatorischer Anspruch, Quasinegatorischer Schutz.