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Quasisplitting

Index Quasisplitting

Unter Quasisplitting versteht man im deutschen Familienrecht eine besondere Form des Versorgungsausgleichs.

20 Beziehungen: Altersvorsorge, Anwartschaft, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamter (Deutschland), Deutsche Rentenversicherung, Ehe, Ehevertrag, Englische Sprache, Erweitertes Splitting, Familiengericht, Familienrecht (Deutschland), Familiensplitting, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Latein, Legislative, Nachversicherung, Realteilung (Familienrecht), Rentensplitting, Versorgungsausgleich, Zugewinngemeinschaft.

Altersvorsorge

In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Einzelne während seines Lebens trifft, um im Alter, regelmäßig nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten zu können.

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Anwartschaft

Anwartschaft ist die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution.

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Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

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Ehevertrag

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.

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Englische Sprache

Die englische Sprache (Eigenbezeichnung: IPA) ist eine ursprünglich in England beheimatete germanische Sprache, die zum westgermanischen Zweig gehört.

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Erweitertes Splitting

Ein erweitertes Splitting kann vom Familiengericht im Rahmen eines bei einer Ehescheidung durchzuführenden Versorgungsausgleichs angeordnet werden.

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Familiengericht

Familiengericht ist nach des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

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Familienrecht (Deutschland)

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt.

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Familiensplitting

Das Familiensplitting ist eine Besteuerungsmethode,.

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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Nachversicherung

Nachversicherung ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands und bedeutet die nachträgliche Einbeziehung in den versicherten Personenkreis.

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Realteilung (Familienrecht)

Die Realteilung ist eine in § 1 Abs.

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Rentensplitting

Das Rentensplitting ist in Deutschland eine Gestaltungsmöglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, ihre Ansprüche auf Rente zu teilen.

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Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.

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Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand von Ehegatten.

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Leitet hier um:

Quasi-Splitting.

AusgehendeEingehende
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