15 Beziehungen: Amtsermittlungsgrundsatz, Christoph von Mettenheim, Dispositionsmaxime, Klageänderung, Konzentrationsgrundsatz (Hauptverhandlung), Obiter dictum, Offizialmaxime, Prozess (Recht), Prozessmaxime, Strafprozessrecht, Verfahrensrecht, Verhandlungsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Verständigung im Strafverfahren, Zivilprozessrecht.
Amtsermittlungsgrundsatz
Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.
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Christoph von Mettenheim
Christoph von Mettenheim (* 1. April 1943) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Wissenschaftstheorethiker und war seit 1989 bis zu seiner Pensionierung als Rechtsanwalt beim deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen.
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Dispositionsmaxime
Die Dispositionsmaxime (auch: Verfügungsgrundsatz) ist der bedeutendste Verfahrensgrundsatz (Prozessmaxime) im Zivilprozess.
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Klageänderung
Eine Klageänderung ist das Austauschen des Klageantrags oder des diesen begründenden Sachverhalts innerhalb desselben Prozesses, folglich eine Änderung des Streitgegenstands.
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Konzentrationsgrundsatz (Hauptverhandlung)
Der Konzentrationsgrundsatz (eine Prozessmaxime) bezeichnet das Bestreben, eine gerichtliche Verhandlung möglichst konzentriert, also ohne zu viele oder zu lange Unterbrechungen durchzuführen.
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Obiter dictum
Ein Obiter Dictum (lat. „nebenbei Gesagtes“) ist eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht, die nicht die gefällte Entscheidung trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot.
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Offizialmaxime
Die strafprozessuale Offizialmaxime (auch Offizialprinzip) ist eine Prozessmaxime, die besagt, dass die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat bzw.
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Prozess (Recht)
Ein Prozess ist ein streitiges Verfahren vor einem Gericht, das durch eine Klage (im Falle des Strafprozesses durch eine Anklage) eingeleitet wird und darauf zielt, die Rechtslage durch eine vollstreckbare Entscheidung (ein Gerichtsurteil, einen Gerichtsbeschluss oder einen gerichtlichen Vergleich) zu klären.
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Prozessmaxime
Die Prozessmaximen (auch Prozessgrundsätze) bilden die Grundsätze des jeweiligen Verfahrensrechtes des Prozessrechts.
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Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.
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Verfahrensrecht
Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.
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Verhandlungsgrundsatz
Der Verhandlungsgrundsatz (auch Verhandlungsmaxime oder Beibringungsgrundsatz, Beibringungsmaxime) ist eine Prozessmaxime, die im Zivilprozess besteht.
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Verhältnismäßigkeitsprinzip
Als Verhältnismäßigkeitsprinzip wird der Rechtsgrundsatz bezeichnet, der besagt, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird.
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Verständigung im Strafverfahren
Die Verständigung im Strafverfahren, in den Medien oft als „Deal“ bezeichnet, ist im deutschen Strafprozess eine Verfahrensweise, bei welcher sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigt.
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Zivilprozessrecht
Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.
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