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Prozessverbindung

Index Prozessverbindung

Bei der Prozessverbindung werden durch ein Gericht mehrere bei ihm anhängige Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden, sofern die in den verschiedenen Verfahren geltend gemachten Ansprüche im Zusammenhang miteinander stehen oder von vornherein mit einer einzigen Klage hätten erhoben werden können.

12 Beziehungen: Anhängigkeit, Anspruch (Recht), Beteiligter, Gerichtsverfahren, Gerichtsverhandlung, Klage, Partei (Recht), Prozessökonomie, Sozialgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsgesetz, Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland), Zivilprozessordnung (Deutschland).

Anhängigkeit

Anhängigkeit bezeichnet im Prozessrecht den Zeitpunkt, in dem die Klage bei Gericht eingegangen ist.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Beteiligter

Der Begriff des Beteiligten wird in der deutschen Rechtssprache unterschiedlich verwendet.

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Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen.

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Gerichtsverhandlung

Gerichtsverhandlung im Rahmen der Tokioter Prozesse 1946 Unter einer Gerichtsverhandlung, umgangssprachlich auch Gerichtstermin, seltener auch Gerichtssitzung, versteht man die zur Entscheidungsfindung vorgenommene mündliche Erörterung eines Sachverhalts vor Gericht.

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Klage

Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.

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Partei (Recht)

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.

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Prozessökonomie

Die Prozessökonomie ist ein Begriff des Prozessrechts.

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Sozialgerichtsbarkeit

Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Deutschland die in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig werdende Gerichtsbarkeit.

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Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung in der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Widerspruchsverfahren der Sozialbehörden.

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Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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