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Privilegierter Gerichtsstand

Index Privilegierter Gerichtsstand

Ein Privilegierter Gerichtsstand,, ist ein Gerichtsstand, der in Abweichung von der üblichen Zuständigkeit für eine bestimmte Gruppe vorgesehen, die daher nur vor diesem Gericht Klage führen oder verklagt werden können.

15 Beziehungen: Adel, Akademische Gerichtsbarkeit, Deutsche Bundesakte, Deutsche Revolution 1848/1849, Feudalismus, Gerichtsstand, Heiliges Römisches Reich, Hofgericht, Klerus, Militärgericht, Novemberrevolution, Reichshofrat, Reichskammergericht, Reichsstände, Standesherr (Deutscher Bund).

Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

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Akademische Gerichtsbarkeit

Akademische Gerichtsbarkeit (auch Universitätsgerichtsbarkeit) bezeichnet die bis teilweise ins 19. Jahrhundert bestehende unabhängige und eigenständige Gerichtsbarkeit (Mittlere Gerichtsbarkeit) an Universitäten.

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Deutsche Bundesakte

Erste Seite der Deutschen Bundesakte Die Deutsche Bundesakte war ein völkerrechtlicher Vertrag und das erste Bundes-„Verfassungsgesetz“ über die Gründung des Deutschen Bundes.

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Deutsche Revolution 1848/1849

Breiten Straße in Berlin Die Deutsche Revolution von 1848/1849 – bezogen auf die erste Revolutionsphase des Jahres 1848 auch Märzrevolution – war das revolutionäre Geschehen, das sich zwischen März 1848 und Juli 1849 im Deutschen Bund ereignete.

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Feudalismus

Wilhelm I. (Teppich-Stickerei) Feudalismus (wie „feudal“ zu ‚Lehen‘), auch Feudalsystem oder Feudalität genannt, bezeichnet in den Sozial-, Rechts- und Geschichtswissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters.

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Gerichtsstand

Der rechtliche Ausdruck Gerichtsstand ist ein mehrdeutiges Wort des Verfahrensrechts.

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Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

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Hofgericht

Das Hofgericht war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit das höchste landesherrliche Gericht in den meisten Territorien des Deutschen Reiches.

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Klerus

Kleriker Der Klerus (altertümlich auch Klerisei oder Clerisei) ist die Gesamtheit der Angehörigen des geistlichen Standes, der Kleriker.

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Militärgericht

Finnisches Militärtribunal 1944 Ein Militärgericht oder Militärtribunal ist ein Gericht, das aus Militärrichtern (normalerweise selbst Soldaten) besteht und die Strafgerichtsbarkeit über Angehörige des Militärs ausübt (Militärstrafrecht).

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Novemberrevolution

Roten Fahne am 9. November 1918 vor dem Brandenburger Tor in Berlin „Roter Matrose“ am Friedhof der Märzgefallenen in Berlin, Statue von Hans Kies Die Novemberrevolution von 1918/19 führte in der Endphase des Ersten Weltkriegs zum Sturz der Monarchie im Deutschen Reich und zu dessen Umwandlung in eine parlamentarische Demokratie, die Weimarer Republik.

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Reichshofrat

Der Reichskanzleitrakt der Wiener Hofburg, in der auch der Reichshofrat bis 1806 tagte Der Reichshofrat (RHR) (auch Kaiserlicher Hofrat) war neben dem Reichskammergericht und in Konkurrenz zu diesem eines der beiden höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.

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Reichskammergericht

Audienz am Reichskammergericht Wetzlar (Conspectus Audientiae Camerae imperialis), Kupferstich, Frankfurt/Main 1750, Städtische Sammlung Wetzlar Das Reichskammergericht war von seiner Gründung im Jahr 1495 unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. bis zu seiner Auflösung 1806 neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs.

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Reichsstände

Symbolische Darstellung der Reichsstände auf einem Kupferstich von 1606 Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.

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Standesherr (Deutscher Bund)

Standesherr (oder standesherrlich) bezeichnete im Deutschen Bund die Mitglieder hochadeliger Häuser, die im Zuge der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1803 und 1815 durch Mediatisierung ihre Reichsstandschaft, also ihre reichsunmittelbaren Herrschaftsrechte (Landeshoheit mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstags) verloren, aber gemäß der Deutschen Bundesakte die Ebenbürtigkeit mit den weiterhin regierenden Dynastien behielten und bis heute – insoweit die Kategorie „Ebenbürtigkeit“ noch adelsrechtliche oder habituelle Geltung hat – als ebenbürtig gelten.

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