10 Beziehungen: Bundesgerichtshof, Caroline-Urteile, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, Persönlichkeitsrecht (Deutschland), Person des öffentlichen Lebens, Recht am eigenen Bild, Rechtsinstitut, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft.
Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Caroline-Urteile
Das Privatleben der Caroline Prinzessin von Hannover, damals Caroline von Monaco, war häufig Thema der Berichterstattung durch die Boulevardpresse.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft.
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Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, kurz KUG, wurde in Deutschland am 9.
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Persönlichkeitsrecht (Deutschland)
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient.
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Person des öffentlichen Lebens
Person des öffentlichen Lebens ist ein Rechtsbegriff im europäischen, schweizerischen und US-amerikanischen Recht für besonders bekannte Personen.
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Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
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Rechtsinstitut
Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Leitet hier um:
Absolute Person der Zeitgeschichte, PdZ, Relative Person der Zeitgeschichte.