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Patentverwertung

Index Patentverwertung

Als Patentverwertung bezeichnet man die erfolgreiche Verwertung geistigen Eigentums (Intellectual Property).

13 Beziehungen: Erfinder, Geistiges Eigentum, Lizenz, Marken, Marketing, Patent, Patentanwalt (Deutschland), Patentportfolio, Recht, Rechtsanwalt, Unternehmen, Urheber, Verwertung.

Erfinder

Pietro Paolini: ''Ein Erfinder von mathematischen Instrumenten'', um 1640 Ein Erfinder oder eine Erfinderin ist eine Person, die durch eigene schöpferische Leistung eine zuvor nicht bekannte Lösung oder Anwendung im Bereich der Technik hervorbringt (Erfindung).

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Geistiges Eigentum

Als geistiges Eigentum wird im Unterschied zum Eigentum an körperlichen Gegenständen (Sachen im Sinne des BGB) ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, etwa einem Kunstwerk oder einer technischen Erfindung, bezeichnet.

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Lizenz

Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

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Marken

Die Marken sind eine Region auf der Apenninhalbinsel in Mittelitalien.

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Marketing

Der Begriff Marketing oder (deutsch) Absatzwirtschaft bezeichnet aus historischer Sicht den Unternehmensbereich, dessen Aufgabe (Funktion) es ist, Produkte und Dienstleistungen in einer Weise zum Verkauf anzubieten, dass Käufer dieses Angebot als wünschenswert wahrnehmen.

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Patent

Urkunde zu einem US-Patent Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung.

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Patentanwalt (Deutschland)

Ein Patentanwalt berät und vertritt Mandanten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes, das Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Halbleiterschutzrecht, Sortenschutzrecht und Lizenzverträge umfasst.

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Patentportfolio

Das Patentportfolio ist ein Instrument der strategischen Unternehmensplanung.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtsanwalt

''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Urheber

Ein Urheber oder eine Urheberin ist eine Person, die etwas Neues geschaffen hat, besonders auf den Gebieten der Literatur, der Musik, der bildenden Kunst und der Wissenschaft.

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Verwertung

Als Verwertung wird die Veräußerung von Gegenständen, auch immaterieller Art, bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen.

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AusgehendeEingehende
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