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Kreuzlizenzierung

Index Kreuzlizenzierung

Unter Kreuzlizenzierung (engl. Cross-Licensing) wird ein Abkommen zwischen zwei Parteien (zumeist Unternehmen) verstanden, welches die wechselseitige Erlaubnis erteilt, Patente der jeweiligen anderen Partei zu nutzen.

7 Beziehungen: Bilateralität, Lizenz, Nutzungsrecht, Patent, Patent-Troll, Patentverletzung, Wettbewerbsvorteil.

Bilateralität

Bilateralität (von „zweimal“, in Zusammensetzungen „doppel“-, „zwei“-, latus „Seite“.) bedeutet „Zweiseitigkeit“, verwandt sind die Begriffe multilateral (vielseitig) und unilateral (einseitig).

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Lizenz

Eine Lizenz („es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

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Nutzungsrecht

Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.

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Patent

Urkunde zu einem US-Patent Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung.

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Patent-Troll

Patent-Troll (auch „Patenttroll“, „Patentjäger“, „Patenthai“ oder „Patentfreibeuter“) ist eine abwertende Bezeichnung für Personen oder Unternehmen (sogenannte Schutzrechtsdurchsetzungsgesellschaften), die Patente für den Zweck erwerben und besitzen, um von Unternehmen, die auf die Nutzung dieser Patente angewiesen sind, Lizenzgebühren verlangen zu können.

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Patentverletzung

Patentverletzung ist die Benutzung einer durch ein Patent geschützten Erfindung durch einen unbefugten Dritten.

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Wettbewerbsvorteil

Ein Wettbewerbsvorteil ist in der Wettbewerbstheorie und der Wirtschaft der Wettbewerbsvorsprung eines Unternehmens gegenüber seinen Konkurrenten.

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Leitet hier um:

Cross Licensing, Cross-Licensing, Kreuzlizensierung, Patentnutzungsrechte.

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