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Partikularrecht

Index Partikularrecht

Als Partikularrecht oder partielles Recht (iura particularia, im römischen Recht: ius proprium) wird das in einem bestimmten räumlich und sachlich beschränkten Bereich geltende (heimische) Recht (ius patriae) bezeichnet.

38 Beziehungen: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesrecht (Deutschland), Bundesstaat (föderaler Staat), Code civil, Corpus iuris civilis, Deutsches Reich, Deutschland, Einigungsvertrag, Franz Wieacker, Fränkisches Reich, Frühmittelalter, Friedrich Bluhme, Gemeines Recht, Gerhard Köbler, Gesetzgebung, Gewohnheitsrecht, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Helmut Coing, Hochmittelalter, Karl Kroeschell, Kommunalrecht (Deutschland), Land (Deutschland), Landesrecht, Landrecht (Mittelalter), Legislative, Naturrecht, Ortsrecht, Privatrecht, Römisches Recht, Recht, Rechtsordnung, Rezeption des römischen Rechts, Sachsenspiegel, Spätantike, Stadtrecht, Usus modernus pandectarum, Weströmisches Reich.

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesrecht (Deutschland)

Habersack“ enthält die wichtigsten Gesetzestexte des deutschen Zivil- und Strafrechts. Bundesrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland das auf Bundesebene geltende Recht.

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Bundesstaat (föderaler Staat)

Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.

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Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

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Corpus iuris civilis

Corpus iuris civilis, 1663 Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C. oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) ist eine spätantike Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n. Chr.

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Deutsches Reich

Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreiches Deutsches Reich 1920–1937 Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Einigungsvertrag

Auswärtigen Amtes in Berlin Kronprinzenpalais, Unter den Linden 3, Berlin-Mitte Der Einigungsvertrag ist der Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Auflösung der DDR, ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Einheit.

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Franz Wieacker

Das Grab von Franz Wieacker auf dem Privatfriedhof der Familie Zahn in Moers Franz Wieacker (* 5. August 1908 in Stargard, Pommern; † 17. Februar 1994 in Göttingen) war ein deutscher Privatrechtler und Rechtshistoriker.

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Fränkisches Reich

Das Fränkische Reich oder Frankenreich, das vom 5.

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Frühmittelalter

Reichenauer Schule, um 1000) Frühmittelalter oder frühes Mittelalter ist eine moderne Bezeichnung für den ersten der drei großen Abschnitte des Mittelalters, bezogen auf Europa und den Mittelmeerraum für die Zeit von etwa Mitte des 6.

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Friedrich Bluhme

Friedrich Bluhme, Lithographie nach einer Zeichnung von Adolf Hohneck (1844) Friedrich Bluhme (auch: Blume; * 29. Juni 1797 zu Hamburg; † 5. September 1874 in Bonn) war ein deutscher Jurist, Richter, Rechtshistoriker und Hochschullehrer.

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Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

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Gerhard Köbler

Gerhard Köbler (* 20. April 1939 in Fürth) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Professor für deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht sowie Rechtslinguist.

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Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.

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Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Helmut Coing

Helmut Coing (* 28. Februar 1912 in Celle; † 15. August 2000 in Kronberg im Taunus) war ein bedeutender deutscher Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor in Frankfurt am Main sowie lange Jahre Kanzler des Ordens Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste.

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Hochmittelalter

Europa im Jahr 1190 Der Hardturm am Letzigraben in Zürich ist ein Gebäude aus dem Hochmittelalter. Als Hochmittelalter oder hohes Mittelalter wird in der Mediävistik die von der Mitte des 11.

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Karl Kroeschell

Karl Adolf Kroeschell (* 14. November 1927 in Hebenshausen, Kreis Witzenhausen) ist ein deutscher Rechtshistoriker.

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Kommunalrecht (Deutschland)

Das Kommunalrecht stellt in Deutschland einen Bestandteil des Verwaltungsrechts dar.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Landesrecht

Unter Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines Gliedstaates (Land, Bundesland) in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat (Bund) gesetzten Bundesrecht verstanden.

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Landrecht (Mittelalter)

Als Landrecht bezeichnet man das im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in einem Land des Heiligen Römischen Reiches geltende Partikularrecht.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Naturrecht

Naturrecht (aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; auch lateinisch ius naturale, natürliches Recht; seltener überpositives Recht) ist in der Rechtsphilosophie die Bezeichnung für ein universell gültiges Ordnungsprinzip, dessen Grundannahme die Idee bezeichnet, dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begründen sind.

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Ortsrecht

Das Ortsrecht ist einerseits das subjektive Recht einer kommunalen Gebietskörperschaft (inbs. Gemeinde), Satzungen und Verordnungen zu erlassen.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtsordnung

Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.

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Rezeption des römischen Rechts

Die Rezeption des römischen Rechts (Übernahme der Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts) bezeichnet einen kulturgeschichtlichen Vorgang, der gemeinhin als wissenschaftliche Durchdringung der kontinentaleuropäischen Gewohnheits- und Partikularrechte durch das römisch-kanonische Recht verstanden wird.

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Sachsenspiegel

Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten: der neue König vor den Großen des Reiches (Heidelberger Sachsenspiegel, um 1300, Universitätsbibliothek Heidelberg) Eike von Repgow aus dem Oldenburger Sachsenspiegel(um 1336, Landesbibliothek Oldenburg) Sachsenspiegel-Handschrift von 1385 der Stadtbibliothek Duisburg Der Sachsenspiegel (niedersächsisch Sassenspegel, mittelniederdeutsch: Sassen Speyghel) ist ein Rechtsbuch des Eike von Repgow, entstanden zwischen 1220 und 1235.

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Spätantike

Justinian als ''triumphator omnium gentium''. Spätantike ist eine moderne Bezeichnung für das Zeitalter des Übergangs von der Antike zum Frühmittelalter im Mittelmeerraum und dem Vorderen Orient.

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Stadtrecht

Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze war.

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Usus modernus pandectarum

Der usus modernus pandectarum, verkürzt usus modernus, bezeichnet in einem vornehmlich auf Deutschland bezogenen und engeren Sinne eine Epoche in der Rechtsentwicklung ab dem 16.

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Weströmisches Reich

Oströmisches Reich im Jahre 395 West- und Ostrom im Jahre 476 Das sogenannte Weströmische Reich, auch Westrom oder Westreich (lat. Hesperium Imperium), entstand im Jahre 395 durch die Reichsteilung von 395 im spätantiken Römischen Reich in zwei Verwaltungseinheiten mit je einem Kaiser.

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Leitet hier um:

Partielles Recht.

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