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Offene Gesellschaft (Österreich)

Index Offene Gesellschaft (Österreich)

Die offene Gesellschaft (OG) ist eine Rechtsform in Österreich und ähnelt der deutschen offenen Handelsgesellschaft, ist aber anders als diese seit 1.

18 Beziehungen: Österreich, Erwerbsgesellschaft (Österreich), Firma, Firmenbuch, Forstwirtschaft, Freiberufler (Österreich), Freier Beruf (Österreich), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich), Gesellschaftsvertrag, Handelsgewerbe, Juristische Person, Landwirtschaft, Natürliche Person, Offene Handelsgesellschaft, Personengesellschaft, Rechtsform, Unternehmensgesetzbuch, Vorgesellschaft.

Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Erwerbsgesellschaft (Österreich)

Die Erwerbsgesellschaft war bis 31.

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Firma

Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (Abs. 1 HGB).

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Firmenbuch

Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis.

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Forstwirtschaft

Forstarbeiter im Allgäuer Wald Landschaftsverbandes Rheinland: Forstwirtschaft und Ausbildung zum Forstwirt, 2018 Forstarbeiten in Österreich Die Forstwirtschaft ist ein zur Urproduktion gehörender Wirtschaftssektor, der das planmäßige wirtschaftliche Handeln des Menschen im Wald zum Ziel hat.

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Freiberufler (Österreich)

Unter Freiberufler oder Freiberufliche Tätigkeit versteht man im österreichischen Steuer- und Versicherungsrecht gewisse nicht gewerbescheinpflichtige selbständige berufliche Tätige (respektive Tätigkeiten).

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Freier Beruf (Österreich)

Freie Berufe sind in Österreich Berufe im öffentlichen Interesse, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden, sondern in Spezialgesetzen geregelt sind und über ein eigenes Berufsrecht verfügen.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)

Die österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt meist GmbH, früher auch oft GesmbH bzw. Ges.m.b.H.) ist eine juristische Person des Privatrechts und zählt zur Gruppe der Kapitalgesellschaften.

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Handelsgewerbe

Unter einem Handelsgewerbe versteht man im Handelsrecht einen Gewerbebetrieb, der nach Art (Betriebszweck) und Umfang (Betriebsgröße) einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Landwirtschaft

Großtechnik prägt die moderne, industrialisierte Landwirtschaft, hier Ernte von Weizen in den Niederlanden Die Landwirtschaft (auch Agrikultur oder Agrarwesen) ist ein zur Urproduktion gehörender Wirtschaftssektor, der die Herstellung von Agrarprodukten oder Tierprodukten auf einer hierfür vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzfläche betreibt.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Rechtsform

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

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Unternehmensgesetzbuch

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) behandelt in Österreich das Unternehmensrecht.

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Vorgesellschaft

Grundsätzlich entstehen juristische Personen erst mit ihrer Eintragung ins Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister.

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Leitet hier um:

Offene Handelsgesellschaft (Österreich).

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