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Parifizierung

Index Parifizierung

Durch die Parifizierung oder Nutzwertberechnung wird im Österreichischen Wohnungseigentumsrecht das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer eines Hauses, an dem Wohnungseigentum begründet ist, untereinander bestimmt.

9 Beziehungen: Österreich, Baugenehmigung, Miteigentum, Nutzwert, Oesterreich.gv.at, Sachverständiger, Wohnungseigentumsgesetz 2002, Wohnungseigentumsrecht (Österreich), Ziviltechniker.

Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Baugenehmigung

Baupolizeilich geprüfter Bauplan einer Garage, 1932 Eine Baugenehmigung (Bauerlaubnis in Österreich; Baubewilligung in der Schweiz und der Freien Hansestadt Bremen) bezeichnet die Genehmigung, bauliche Änderungen vorzunehmen.

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Miteigentum

Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts) Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

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Nutzwert

Nutzwert ist in der Wirtschaft der tatsächliche oder potentielle subjektive Nutzen, den der Käufer oder Investor beim Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen im Hinblick auf seine gesetzten Ziele erlangt.

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Oesterreich.gv.at

oesterreich.gv.at ist eine E-Government-Anwendung der österreichischen Bundesverwaltung, die im März 2019 veröffentlicht wurde.

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Sachverständiger

Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet.

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Wohnungseigentumsgesetz 2002

Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002) regelt seit dem 1. Juli 2002 das Wohnungseigentumsrecht in Österreich.

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Wohnungseigentumsrecht (Österreich)

Das Wohnungseigentumsrecht wird in Österreich seit dem 1.

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Ziviltechniker

Ziviltechniker ist in Österreich eine Berufsbezeichnung für freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen.

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Leitet hier um:

Nutzwertberechnung, Nutzwertgutachten, Parafizierung.

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