6 Beziehungen: Linux, Marke (Recht), Markenregister, Notorietät, Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, Verkehrsgeltung.
Linux
Als Linux (deutsch) oder GNU/Linux (siehe GNU/Linux-Namensstreit) bezeichnet man in der Regel freie, unixähnliche Mehrbenutzer-Betriebssysteme, die auf dem Linux-Kernel und wesentlich auf GNU-Software basieren.
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Marke (Recht)
Fiktive Wort-Bild-Marke(Das kleine „SM“-Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (''Service Mark'') handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Als Marke (veraltet auch Warenzeichen) wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient, Waren, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren, Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
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Markenregister
Das Markenregister ist in Deutschland das der Warenzeichenrolle nachfolgende Register.
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Notorietät
Mit Notorietät, einem Begriff aus dem Recht, ist eine juristische Gewissheit gemeint, die keines besonderen Beweises mehr bedarf.
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Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums
Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) ist einer der ersten internationalen Verträge auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.
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Verkehrsgeltung
Verkehrsgeltung und Verkehrsdurchsetzung sind juristische Begriffe aus dem Markenrecht, die voneinander getrennt betrachtet werden müssen.
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