13 Beziehungen: Bildungssystem, Dichotomie, Gebietskörperschaft (Deutschland), Gemeinnützigkeit, Interessengemeinschaft, Marktwirtschaft, Non-Profit-Organisation, Sozialstaat, Stiftung, Trichotomie, Verband (Recht), Verein, Volkswirtschaft.
Bildungssystem
Bildungssystem (etwas allgemeiner und umfassender auch Bildungswesen genannt) bezeichnet das Gefüge aller Einrichtungen und Möglichkeiten des Erwerbs von Bildung innerhalb eines Staates.
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Dichotomie
Dichotomie (aus, „zweifach, doppelt“ und „Schnitt“) bezeichnet die Kategorisierung von zwei Objekten der gleichen Art, die einander ohne Schnittmenge gegenüberstehen, aber dennoch aufgrund bestimmter Merkmale als zusammengehörig wahrgenommen werden.
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Gebietskörperschaft (Deutschland)
Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt.
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Gemeinnützigkeit
Gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient.
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Interessengemeinschaft
Eine Interessengemeinschaft (IG) ist ein vertraglicher Zusammenschluss verschiedener Personen oder Unternehmen auf Grundlage eines gemeinsamen Interesses.
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Marktwirtschaft
Die Marktwirtschaft ist ein zentraler Begriff der ökonomischen Theorie und der Wirtschaftsgeschichte.
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Non-Profit-Organisation
Eine Non-Profit-Organisation (NPO; deutsch: nicht gewinnorientierte Organisation) verfolgt, im Gegensatz zur For-Profit-Organisation (gewinnorientierte Organisation), keine wirtschaftlichen Gewinnziele.
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Sozialstaat
Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln als Staatsziele soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten.
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Stiftung
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
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Trichotomie
Trichotomie (griechisch trichotomía „Dreiteilung“, zu tricha „dreifach“ und tomē „Schnitt“) bezeichnet allgemein eine Dreiteilung.
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Verband (Recht)
Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben und über eine festgelegte interne Organisationsstruktur auf der Grundlage einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Satzung verfügen.
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Verein
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
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Volkswirtschaft
Als Volkswirtschaft wird die Gesamtheit aller einem Wirtschaftsraum (im engeren Sinne ein Staat, Nationalstaat oder Staatenverbund) zugeordneten Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung) bezeichnet.
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