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Nennbetragsaktie

Index Nennbetragsaktie

Escada AG – Aktie mit dem Nennwert von 50 DM vom April 1986 Dillinger Hütte – Nennbetragsaktie über 15.000 Mark aus dem Jahr 1906 Die Nennbetragsaktie (oder Nennwertaktie) ist eine Aktie, die durch einen Nennwert einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.

41 Beziehungen: Aktie, Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktiengesetz (Österreich), Aktiengesetz (Deutschland), Aktienmarkt, Aktiensplit, Aktienzusammenlegung, Aktionär, Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch, Altaktionär, Anleger (Finanzmarkt), Österreich, Effekten, Effektive Stücke, Einlage (Bilanzrecht), Emission (Wirtschaft), Erfolg, Globalurkunde, Grundkapital, Handelsgesetzbuch, Inhaberaktie, Innerer Wert, Junge Aktie, Kapitalerhöhung, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Kurswert, Namensaktie, Nennwert, Obligationenrecht (Schweiz), Pari, Rappen, Satzung (Privatrecht), Schweiz, Stammaktie, Stückaktie, Unternehmen, Vorzugsaktie, Währungsreform 1948 (Westdeutschland), Wertpapierdepot, Wertrecht, Zahlung.

Aktie

Die Dillinger Hütte war 1809 eine der ersten deutschen Aktiengesellschaften, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.

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Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Aktiengesetz (Österreich)

Das österreichische Aktiengesetz regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Aktienmarkt

Schematische Gliederung des Finanzmarktes Der Aktienmarkt ist ein Marktsegment des Kapitalmarkts, das den börslichen und außerbörslichen Handel mit Aktien umfasst.

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Aktiensplit

Ein Aktiensplit (oder Aktiensplitting) ist auf dem Aktienmarkt und in der Betriebswirtschaftslehre bei Aktiengesellschaften eine Kapitalmaßnahme, durch die eine Vermehrung der Aktien bei konstant bleibendem Grundkapital vorgenommen wird.

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Aktienzusammenlegung

Die Aktienzusammenlegung (auch Nennwerterhöhung; oder stock splitdown) ist eine Kapitalmaßnahme einer Aktiengesellschaft, welche die Anzahl der ausgegebenen Aktien verringert, wodurch der Börsenkurs der verbleibenden Aktien entsprechend steigt.

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Aktionär

Namensaktie der deutschen Tochterfirma Ch. Gervais AG von 1965, ausgestellt auf die Mutterfirma Ch. Gervais S. A. als juristische Person Der Aktionär, auch Anteilseigner ist der Inhaber eines in einer Aktie verbrieften Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien („Kommandit-Aktionär“) und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt.

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Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) war das erste umfassend kodifizierte und weiträumig geltende Handelsgesetzbuch in Deutschland und Vorgängergesetz des heutigen deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).

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Altaktionär

Als Altaktionär werden diejenigen Aktionäre einer Aktiengesellschaft bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Emission von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben.

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Anleger (Finanzmarkt)

Der Anleger oder Investor ist ein Wirtschaftssubjekt, das auf dem Finanz–, Immobilien- oder Rohstoffmarkt ein Finanzprodukt bzw.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Effekten

Effekten ist heute primär im Bank- und Börsenwesen der Sammelbegriff für am Kapitalmarkt handelbare und fungible Wertpapiere.

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Effektive Stücke

Aktie von Barnum & Bailey Limited Als effektive Stücke (auch Tafeln) werden im Bankwesen physisch vorhandene, also tatsächlich gedruckte Effekten oder Edelmetalle bezeichnet.

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Einlage (Bilanzrecht)

Unter Einlage versteht man die Überführung von Geld (Bareinlage) oder Sachen (Sacheinlage) aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in sein Einzelunternehmen oder die Übertragung aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Betriebsvermögen der Gesellschaft.

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Emission (Wirtschaft)

Emission (oder im Bankwesen auch Emissionsgeschäft) ist die Ausgabe von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und deren erstmalige Platzierung an einem organisierten Geld- oder Kapitalmarkt (Börse oder Private Placement).

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Erfolg

Um Erfolg (gelegentlich auch als Durchbruch bezeichnet) handelt es sich, wenn Personen oder Personenvereinigungen die gesetzten Ziele erreichen.

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Globalurkunde

Sammelurkunde über 1000 Aktien à 1000 RM der Dresdner Bank vom März 1944 Globalurkunde oder auch Sammelurkunde ist im Bankwesen die Bezeichnung für ein Wertpapier, in dem einheitlich die Rechte mehrerer Aktionäre einer Aktienemission oder mehrerer Gläubiger einer Anleihenemission verbrieft sind.

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Grundkapital

Grundkapital ist in Deutschland bei aktienrechtlich organisierten Kapitalgesellschaften die von den Aktionären aufzubringende Kapitalbeteiligung.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Inhaberaktie

Inhaberaktie der Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG über 50 DM Inhaberaktien sind Wertpapiere, die einen Bruchteil des Grundkapitals an Aktiengesellschaften oder am Kommanditkapital einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbriefen und im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit als Inhaberpapiere ausgestaltet sind.

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Innerer Wert

Der innere Wert (auch, aber nicht synonym: Substanzwert oder Parität) gibt in der Finanzanalyse, insbesondere der Fundamentalanalyse, den rechnerischen Wert eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments an, der diesem aufgrund von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen oder Bilanzierungsregelwerken beigemessen wird („angemessener Wert“).

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Junge Aktie

Junge Aktie (oder neue Aktie) sind im Aktienmarkt jene Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung von einer Aktiengesellschaft ausgegeben werden.

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Kapitalerhöhung

Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können.

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Kommanditgesellschaft auf Aktien

A. Steigenberger Hotelgesellschaft KGaA vom Dezember 1954 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen.

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Kurswert

Unter Kurswert versteht man im Finanzwesen einen aktuellen Wert, den ein Finanzinstrument zu einem bestimmten Zeitpunkt aufweist oder zu dem es am Erfüllungstag abgerechnet wird.

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Namensaktie

Namensaktie der Actien-Zucker-Fabrik Dettum vom 1. März 1872 Eine Namensaktie oder eine Namenaktie (Schweizer Hochdeutsch) ist ein Typ von Wertpapier.

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Nennwert

„Brüningtaler“: 4 Reichspfennig 1932 – Kursmünze mit kuriosem Nennwert Nennwert (oder Nominalwert, nominale Größe) ist in der Wirtschaft der in Geld ausgedrückte Wert (Zahlwert), der auf gesetzlichen Zahlungsmitteln (Banknoten) oder Wertpapieren (Aktien, Anleihen) aufgedruckt oder aufgeprägt (Münzen) ist.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Pari

Pari (von „gleich, gleich stark“) ist im Bank- und Börsenwesen ein Fachausdruck für den Börsenkurs von Wertpapieren, der mit ihrem Nennwert identisch ist.

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Rappen

Ein Rappen ist eine Kleinmünze, die früher im südwestdeutschen Raum und in der heutigen Nordschweiz sowie im südlichen Elsass, dem Sundgau, verbreitet war.

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Satzung (Privatrecht)

Die Satzung ist bzw.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Stammaktie

Stammaktie der Eisenbahn-Gesellschaft Altona-Kaltenkirchen-Neumünster vom November 1928 Der Begriff Stammaktie (engl. voting share oder common stock) bezeichnet die Eigenschaft einer Aktie, mit Stimmrechten behaftet zu sein.

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Stückaktie

Die Stückaktie ist im Aktienhandel und Wertpapierrecht eine Aktie ohne (nominellen) Nennwert, deren Mengeneinheit in Stück am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien angegeben ist.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Vorzugsaktie

Vorzugsaktie über 1000 RM der Deutschen Golddiskontbank Die Vorzugsaktie ist eine Aktiengattung, bei welcher der Aktionär kein Stimmrecht besitzt, dafür erhält er die Dividendengarantie auf eine bevorzugte, in der Regel höhere Dividende als beim Pendant der Stammaktie.

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Währungsreform 1948 (Westdeutschland)

Eine Umtauschstelle in Hamburg am 20. Juni 1948. Die Währungsreform von 1948 trat am 20.

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Wertpapierdepot

Ein Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen ein Konto, über das Wertpapierorders (Kauf, Verkauf, Übertragung) abgewickelt und Wertpapierbestände verbucht werden.

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Wertrecht

Ein Wertrecht (ein Kofferwort der Begriffe Wertpapier und Recht) ist im Wertpapierhandel ein vollkommen „stückeloses“ Wertpapier ohne Verbriefung.

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Zahlung

Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).

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Leitet hier um:

Nennwertaktie.

AusgehendeEingehende
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