2 Beziehungen: Nasciturus (Deutschland), Nasciturus (Schweiz).
Nasciturus (Deutschland)
Als Nasciturus (‚der geboren werden wird‘) wird im Recht Deutschlands das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind bezeichnet.
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Nasciturus (Schweiz)
Als Nasciturus (lat. „der geboren werden wird“) wird das bereits gezeugte, aber noch ungeborene Kind bezeichnet.
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