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Nachtrag (Vertragsrecht)

Index Nachtrag (Vertragsrecht)

Mit Nachtrag bezeichnet man im Vertragsrecht eine nachträgliche, nach dem ursprünglichen Vertragsschluss vorgenommene Änderung des Vertrags, speziell die nachträglich hinzugefügten Teile des Vertrags.

22 Beziehungen: Axa, Bürgerliches Gesetzbuch, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gebäudeversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Gesundheitsprüfung (Versicherung), Hausratversicherung, Kindernachversicherung, Leistungsbestimmungsrecht, Nachtragsmanagement, Nachversicherung, Option (Wirtschaft), Privates Baurecht, Treu und Glauben, Versicherer, Versicherungsnehmer, Versicherungsrecht, Versicherungsschein, Versicherungsverhältnis, Vertrag, VOB/B, Werkvertrag.

Axa

Die Axa Gruppe (Eigenschreibweise: AXA) ist ein ursprünglich französisches, heute in 64 Ländern tätiges Versicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Paris.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist gegen die Unfallversicherung, Grundfähigkeitsversicherung und gegen weitere Unterabteilungen der Invaliditätsabsicherung abzugrenzen.

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Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten festen Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen.

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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.

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Gesundheitsprüfung (Versicherung)

Die Gesundheitsprüfung (auch Risikoprüfung) ist in der Personenversicherung das von Versicherern verlangte Gesundheitszeugnis eines Arztes über den Gesundheitszustand eines Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person.

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Hausratversicherung

Die Hausratversicherung (mit Fugenlaut: Hausratsversicherung) ist eine Sachversicherung.

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Kindernachversicherung

Als Kindernachversicherung wird im Rahmen der Krankenversicherung der gesetzlich privilegierte Versicherungsschutz für ein neugeborenes Kind bezeichnet, das bei derselben Versicherungsgesellschaft angemeldet wird, bei der schon mindestens ein Elternteil versichert ist.

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Leistungsbestimmungsrecht

Das Leistungsbestimmungsrecht ist ein Rechtsbegriff des deutschen Schuldrechts.

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Nachtragsmanagement

Bei Bauverträgen versteht man unter Nachtragsmanagement die Handhabung von „Nachträgen“.

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Nachversicherung

Nachversicherung ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands und bedeutet die nachträgliche Einbeziehung in den versicherten Personenkreis.

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Option (Wirtschaft)

Unter einer Option versteht man im Finanzwesen das Recht (aber nicht die Verpflichtung) einer Vertragspartei (Optionsnehmer), einen Basiswert von der Gegenpartei (Stillhalter) zu einem bestimmten Preis (Optionspreis) zu kaufen oder an diese zu verkaufen.

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Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten.

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Treu und Glauben

Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.

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Versicherer

Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).

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Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist die Vertragspartei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet.

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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

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Versicherungsschein

Der Versicherungsschein (oder Versicherungspolice, in Österreich Versicherungspolizze, kurz: Police oder Polizze) ist im Versicherungswesen eine Urkunde, in der die Verbriefung eines Versicherungsvertrags erfolgt.

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Versicherungsverhältnis

Das Versicherungsverhältnis ist im Versicherungswesen ein Rechtsbegriff, der das Rechtsverhältnis und die Geschäftsbeziehung zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien mit dem Ziel des Versicherungsschutzes beschreibt.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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VOB/B

Die VOB/B, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ist ein traditionsreiches, durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge in Deutschland konzipiert ist.

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Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Leitet hier um:

Nachtragsforderung.

AusgehendeEingehende
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