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Nachschusspflicht

Index Nachschusspflicht

Die Nachschusspflicht kommt insbesondere im Gesellschaftsrecht und Finanzwesen vor und betrifft allgemein die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Wirtschaftssubjekts, bestimmte nachträglich auftretende Verbindlichkeiten zu begleichen.

56 Beziehungen: Abandonrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, Anleger (Finanzmarkt), Bargeld, Bürgerliches Gesetzbuch, Beleihung (Kreditwesen), Beleihungsgrenze, Broker, Covenants, Derivat (Wirtschaft), Differenzgeschäft, Effektenlombardkredit, Einlage (Bilanzrecht), Euro, Finanzwesen, Genossenschaft, Genossenschaftsgesetz (Deutschland), Geschäftsanteil, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsrecht (Deutschland), Gesellschaftsvertrag, Gesetz, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Insolvenz, Jahresüberschuss, Kaduzierung, Kontrahent, Kredit, Kreditinstitut, Kreditlinie, Kreditnehmer, Kursrisiko, Margin, Mitglied, Negativerklärung, Option (Wirtschaft), Satzung (Privatrecht), Schulden, Schweizer Franken, Settlement (Finanzwesen), Spekulation (Wirtschaft), Swap (Wirtschaft), Terminkontrakt, Trader, Verbindlichkeit, Verpfändung, Verpflichtetsein, Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland), ..., Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Vertrag, Wertpapier, Wertpapierdepot, Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Wirtschaftseinheit. Erweitern Sie Index (6 mehr) »

Abandonrecht

Das Abandonrecht oder Preisgaberecht ist das Recht eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), seinen Geschäftsanteil zur Verfügung zu stellen, wenn er eine Pflicht zur ''unbeschränkten'' Nachschusszahlung nicht erfüllen kann oder will.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (so genannter allgemeiner Bankvertrag).

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Anleger (Finanzmarkt)

Der Anleger oder Investor ist ein Wirtschaftssubjekt, das auf dem Finanz–, Immobilien- oder Rohstoffmarkt ein Finanzprodukt bzw.

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Bargeld

Bargeld verschiedener Währungen Bargeld ist Geld in physischer (körperlicher) Form als Banknoten und Münzen, das im Zahlungsverkehr als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen oder für sonstige Transaktionen (beispielsweise Schenkungen) dient.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beleihung (Kreditwesen)

Beleihung (in der Schweiz und Österreich: Belehnung) ist im Kreditwesen die Bezeichnung für eine objektgesicherte Finanzierung.

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Beleihungsgrenze

Unter Beleihungsgrenze (auch Beleihungssatz) versteht man im Bankwesen einen bestimmten Prozentsatz des Beleihungswerts von Kreditsicherheiten, bis zu dem Kreditinstitute maximal Kredit gewähren dürfen.

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Broker

Der Broker ist im Finanzwesen der Anglizismus für einen Finanzdienstleister, der im Auftrag von Anlegern die Vermittlung von Handelsobjekten übernimmt und dafür überwiegend Börsen nutzt.

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Covenants

Covenants (kein Pluraletantum; auch der Gebrauch im Singular als „Covenant“ ist möglich) sind im Finanzwesen der Anglizismus für Kredit- und Anleihebedingungen des Gläubigers, die der Schuldner erfüllen muss.

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Derivat (Wirtschaft)

Ein Derivat („ableiten“) ist im Finanzwesen ein vom Kassageschäft abgeleiteter Finanzkontrakt über einen bestimmten Basiswert mit einer Laufzeit von mehr als zwei Bankarbeitstagen.

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Differenzgeschäft

Differenzgeschäft ist im Finanzwesen ein spekulatives Termingeschäft, bei dem die Vertragsparteien nicht am Basiswert (Handelsobjekt) interessiert sind, sondern am Kurs- oder Preisunterschied zwischen dem Tag des Geschäftsabschlusses und dem aktuellen Marktwert am theoretischen Erfüllungstag.

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Effektenlombardkredit

Der Effektenlombardkredit ist als Unterform des Lombardkredits ein Darlehen nach ff.

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Einlage (Bilanzrecht)

Unter Einlage versteht man die Überführung von Geld (Bareinlage) oder Sachen (Sacheinlage) aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in sein Einzelunternehmen oder die Übertragung aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Betriebsvermögen der Gesellschaft.

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Euro

-münzen Euro-Banknoten der zweiten Serie Der Euro (ISO-Code: EUR, Symbol: €) ist laut Abs. 4 EUV die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, eines in AEUV geregelten Politikbereichs der Europäischen Union (EU).

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Finanzwesen

Das Finanzwesen ist ein Teil der Finanzwirtschaft und befasst sich mit der Beschaffung und Verwendung von Geld oder Kapital sowie mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

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Genossenschaft

Deutsches Genossenschafts­museum in Delitzsch (Sachsen) und Gründungshaus der ersten gewerblichen Genossenschaft; hier gründete 1849 Hermann Schulze-Delitzsch gemeinsam mit 57 Delitzscher Schuh­machern eine „Schuhmacher-Assoziation“ Genossenschaft oder Kooperative (von Kooperation) bezeichnet einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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Genossenschaftsgesetz (Deutschland)

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) trat in Deutschland zum 1.

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Geschäftsanteil

Geschäftsanteil der Gewerbe- u. Landwirtschaftsbank Ampfing vom 29. November 1920 Unter einem Geschäftsanteil versteht das deutsche Gesellschaftsrecht den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Gesellschafter gemäß Satzung oder Gesellschaftsvertrag maximal an einer GmbH oder Genossenschaft beteiligen können.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht bezeichnet als Gegenstand der rechtsvergleichenden Forschung den Vergleich von Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen.

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Gesellschaftsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss ist im Rechnungswesen die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen einer Rechnungsperiode.

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Kaduzierung

Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen auf ihre Kapitalbeteiligung auf Aktien bzw.

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Kontrahent

Der Kontrahent (von „zusammenziehen, vereinigen, bewirken“) oder Vertragspartner ist ein Rechtssubjekt, das einen Vertrag (Kontrakt) abschließt.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Kreditlinie

Als Kreditlinie (oder Kreditrahmen, Kreditfazilität) wird im Bankwesen die betragsmäßige Obergrenze bezeichnet, bis zu der ein Kreditnehmer eine bestimmte Kreditart in Anspruch nehmen darf.

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Kreditnehmer

Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).

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Kursrisiko

Unter Kursrisiko versteht man in der Finanzwirtschaft die Gewinnchancen und Verlustgefahren, die aus Kurs- oder Preisschwankungen bei Finanzprodukten oder Handelswaren (Commodities) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes resultieren können.

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Margin

Der Anglizismus Margin (allerdings mit anderer Bedeutung) betrifft in der Wirtschaftswissenschaft und insbesondere im Finanzwesen eine Sicherheitsleistung, die durch den Anleger bei bestimmten Wertpapiergeschäften oder Kontrakten über Commodities gegenüber Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Brokern zu stellen ist.

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Mitglied

Mitglied ist ein konstitutiver Angehöriger (natürliche oder juristische Person) eines Kollegialorgans.

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Negativerklärung

Die Negativerklärung oder Negativklausel ist eine in unbesicherten Kreditverträgen oder in Anleihebedingungen enthaltene Zusicherung des Schuldners in Form einer Klausel, dass er künftigen Gläubigern keine Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen wird oder gleichzeitig den von der Erklärung begünstigten Gläubigern gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.

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Option (Wirtschaft)

Unter einer Option versteht man im Finanzwesen das Recht (aber nicht die Verpflichtung) einer Vertragspartei (Optionsnehmer), einen Basiswert von der Gegenpartei (Stillhalter) zu einem bestimmten Preis (Optionspreis) zu kaufen oder an diese zu verkaufen.

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Satzung (Privatrecht)

Die Satzung ist bzw.

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Schulden

Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten, die gegenüber Dritten als Gläubiger zu zahlen (Rückzahlungsverpflichtungen).

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Schweizer Franken

CHF 5, 2, 1, ½, –.20, –.10, –.05 Der Schweizer Franken, schweizerhochdeutsch auch Schweizerfranken geschrieben, ist die Währung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein.

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Settlement (Finanzwesen)

Der Anglizismus Settlement steht im Finanzwesen für die gegenseitige Erfüllung von Kassa- und Termingeschäften, die in der Lieferung des Basiswerts durch den Verkäufer und der Bezahlung als Gegenleistung durch den Käufer besteht.

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Spekulation (Wirtschaft)

Henry George zitiert. Spekulation („beobachten, spähen, auskundschaften“) ist in der Wirtschaft die mit einem Risiko behaftete Ausnutzung von Kurs-, Zins- oder Preisunterschieden innerhalb eines bestimmten Zeitraums zum Zwecke der Gewinnmitnahme.

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Swap (Wirtschaft)

Ein Swap („(aus-)tauschen“) ist im Finanzwesen der Anglizismus für solche derivative Finanzinstrumente, deren Gemeinsamkeit im Austausch von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash Flows) besteht.

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Terminkontrakt

Der Terminkontrakt ist ein Finanzkontrakt, der ein börsengehandeltes, unbedingtes Termingeschäft zum Gegenstand hat.

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Trader

Der Anglizismus Trader steht in der Finanzwirtschaft für Personen oder Institutionen, die als Händler von Finanzinstrumenten oder Commodities fungieren.

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Verpfändung

Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.

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Verpflichtetsein

Im deutschen Zivilrecht ist ein Träger von Rechten verpflichtet, wenn sich aus einem Schuldverhältnis Ansprüche gegen ihn richten (vgl.  Bürgerliches Gesetzbuch|BGB).

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Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland)

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die staatliche Beaufsichtigung der in Deutschland tätigen Versicherer und Pensionsfonds.

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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine der in Deutschland, Liechtenstein und Österreich rechtlich zulässigen Rechtsformen für einen Versicherer.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Wertpapier

Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.

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Wertpapierdepot

Ein Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen ein Konto, über das Wertpapierorders (Kauf, Verkauf, Übertragung) abgewickelt und Wertpapierbestände verbucht werden.

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Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse

Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist ein normativ-unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Gläubiger aus einem Dauerschuldverhältnis (etwa Kreditvertrag, Miete) eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegenüber seinem Schuldner ermöglichen soll, weil wegen der Bonitätssituation des Schuldners die Geschäftsgrundlage des Vertrages entfallen ist oder künftig gefährdet wird.

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Wirtschaftseinheit

Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftssubjekt ist in der Wirtschaftswissenschaft ein wirtschaftlich selbständiger Entscheidungsträger, etwa ein Privathaushalt oder ein Unternehmen.

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Leitet hier um:

Nachschusspflichtig.

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