8 Beziehungen: Abkürzungen/Gesetze und Recht, Amtliche Statistik, Angehöriger, Bundesagentur für Arbeit, Krankenkasse, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Statusfeststellungsverfahren.
Abkürzungen/Gesetze und Recht
Viele, aber nicht alle, Fachautoren kürzen ohne Punkt und Leerzeichen ab: So wird die Abbreviatur für in der Regel, normalerweise i. d. R., mit idR abbreviert.
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Amtliche Statistik
Eine amtliche Statistik ist eine von einer offiziellen Institution, insbesondere einem statistischen Amt, erstellte Statistik.
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Angehöriger
Freiburger Hauptfriedhof (2015) Als Angehöriger oder Angehörige wird eine Person bezeichnet, wenn ihr besonderes rechtliches oder soziales Verhältnis zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen hervorgehoben werden soll.
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Bundesagentur für Arbeit
Das Verwaltungszentrum der BA in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B.
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Krankenkasse
Krankenkasse bezeichnet den Träger einer Krankenversicherung.
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Landwirtschaft
Großtechnik prägt die moderne, industrialisierte Landwirtschaft, hier Ernte von Weizen in den Niederlanden Die Landwirtschaft (auch Agrikultur oder Agrarwesen) ist ein zur Urproduktion gehörender Wirtschaftssektor, der die Herstellung von Agrarprodukten oder Tierprodukten auf einer hierfür vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzfläche betreibt.
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Landwirtschaftliche Krankenkasse
Logo der LSV bis 31. Dezember 2012 Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) der Träger des Zweiges „Krankenversicherung der Landwirte“ als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V).
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Statusfeststellungsverfahren
Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige verbindlich festzustellen.
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