4 Beziehungen: Mietvertrag (Österreich), Mietvertrag (Deutschland), Mietvertrag (Schweiz), Zeitmietvertrag.
Mietvertrag (Österreich)
Der Mietvertrag ist ein Bestandvertrag, dessen in Bestand gegebene Sache sich ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt (§ 1091 ABGB).
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Mietvertrag (Deutschland)
''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.
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Mietvertrag (Schweiz)
In der Schweiz ist ein Mietvertrag ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen.
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Zeitmietvertrag
Ein Zeitmietvertrag ist ein Mietvertrag, der für einen vorher festgelegten Zeitraum abgeschlossen wird, wobei eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses vor Ablauf dieses Zeitraums ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.
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