18 Beziehungen: Anerkannte Regeln der Technik, Arbeitsschutz, Betreiber, Deutschland, Einweisung (Medizintechnik), Gewahrsam, Gewerberecht (Deutschland), Juristische Person, Medizinprodukt, Medizinprodukteberater, Medizinproduktebetreiberverordnung, Medizinproduktebuch, Medizinproduktegesetz, Medizintechnik, Mess- und Eichgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Verordnung, Vorkommnis (Medizinprodukt).
Anerkannte Regeln der Technik
Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) bezeichnen eine Technikklausel für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten.
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Arbeitsschutz
Arbeitsschutz sind in der Arbeitswissenschaft und im Arbeitsrecht alle Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
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Betreiber
Der Betreiber ist ein Wirtschaftssubjekt, das unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb eines Wirtschaftsobjekts ausübt.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Einweisung (Medizintechnik)
Eine Einweisung bezeichnet in der Medizintechnik die Schulung in der Bedienung von Medizinprodukten.
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Gewahrsam
Der überwiegend strafrechtlich verwendete Begriff Gewahrsam (von mittelhochdeutsch gewarsame, „Sicherheit“) korrespondiert mit dem überwiegend zivilrechtlich und öffentlich-rechtlich verwendeten Begriff des Besitzes.
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Gewerberecht (Deutschland)
Gewerberecht ist ein Rechtsgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das vor allem der Gefahrenabwehr dient.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Medizinprodukt
Als Medizinprodukt werden unter anderem Apparate, Gegenstände, Stoffe und auch Software bezeichnet, die zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken für Menschen verwendet werden, wobei die bestimmungsgemäße Hauptwirkung im Unterschied zu Arzneimitteln primär nicht pharmakologisch, metabolisch oder immunologisch, sondern meist physikalisch oder physikochemisch erfolgt.
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Medizinprodukteberater
Der Medizinprodukteberater (§ 83 MPDG) ist eine dem Pharmaberater (§ 75 AMG) nachgebildete nationale rechtliche Besonderheit (nur) in Deutschland und in Österreich (§ 43 Ö-MPG).
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Medizinproduktebetreiberverordnung
Medizinproduktebetreiberverordnung steht für.
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Medizinproduktebuch
Ein Medizinproduktebuch ist eine zusammenfassende Dokumentation aller Daten eines energetisch betriebenen Medizinproduktes der Anlage 1 oder 2, welches nach § 12 der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) von jedem Betreiber geführt werden muss.
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Medizinproduktegesetz
Medizinproduktegesetz (kurz MPG) bezeichnet in Deutschland und Österreich die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinien 90/385/EWG für aktive implantierbare medizinische Geräte, 93/42/EWG für Medizinprodukte und 98/79/EG für In-vitro-Diagnostika.
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Medizintechnik
Medizintechnik, auch biomedizinische Technik oder Gesundheitstechnologie genannt, ist die Anwendung von ingenieurwissenschaftlichen Prinzipien und Regeln auf dem Gebiet der Medizin und Gesundheitswissenschaften.
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Mess- und Eichgesetz
Das Mess- und Eichgesetz legt im deutschen Recht Anforderungen fest, die für Messgeräte einzuhalten sind, um dem Stand der Technik zur Gewährleistung richtiger Messergebnisse und Messungen zu entsprechen.
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Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschrift für die Verwendung elektrischen Stromes in landwirtschaftlichen Betrieben im Königreich Sachsen (25. Juni 1915) Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
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Verordnung
In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.
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Vorkommnis (Medizinprodukt)
Ein Vorkommnis im Sinne des Medizinprodukterechts ist ein Ereignis, bei dem während der Anwendung eines Medizinproduktes eine Fehlfunktion oder Verschlechterung der Eigenschaften oder Leistung aufgetreten ist.
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Leitet hier um:
MPBetreibV, Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten.