6 Beziehungen: Gewerblicher Rechtsschutz, Kennzeichenrecht, Marke (Recht), Markenrecht (Deutschland), Markenrecht (Volksrepublik China), Markenrechtsvertrag.
Gewerblicher Rechtsschutz
Übersicht Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die gewerblichen Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke.
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Kennzeichenrecht
Das Kennzeichenrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem gewerblichen Rechtsschutz von Kennzeichen (z. B. eingetragenen Marken und Logos) befasst.
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Marke (Recht)
Fiktive Wort-Bild-Marke(Das kleine „SM“-Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (''Service Mark'') handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Als Marke (veraltet auch Warenzeichen) wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient, Waren, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren, Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
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Markenrecht (Deutschland)
Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt.
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Markenrecht (Volksrepublik China)
Das Markenrecht wurde in der Volksrepublik China Anfang der 1980er Jahre implementiert, um den chinesischen Markt attraktiv für ausländische Investoren zu gestalten.
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Markenrechtsvertrag
Der Markenrechtsvertrag (oder TLT) ist ein internationales Abkommen, welches die Vereinheitlichung der Registrierungsverfahren nationaler Eintragungsbehörden (z. B. Deutsches Patent- und Markenamt) zum Ziel hat.
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