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Mandatar

Index Mandatar

Als Mandatar bezeichnet man im Allgemeinen jede Person oder Institution, die ein Mandat annimmt bzw.

11 Beziehungen: Abgeordneter, Auftrag, Öffentliche Bürgschaft, Österreich, Gemeinderat (Österreich), Landtag (Österreich), Mandant, Mandat (Politik), Mandat (Recht), Nationalrat (Österreich), Vollmacht.

Abgeordneter

Ein Abgeordneter oder Parlamentarier (auch Repräsentant, Deputierter oder Volksvertreter) ist eine von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z. B.

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Auftrag

Der Auftrag ist in der Rechtswissenschaft ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, bei dem sich letzterer verpflichtet, das ihm übertragene Geschäft unentgeltlich zu besorgen.

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Öffentliche Bürgschaft

Öffentliche Bürgschaften sind Bürgschaften der Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden), der von diesen getragenen Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder staatlich rückverbürgter Bürgschaftsbanken.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Gemeinderat (Österreich)

Der Gemeinderat (in Vorarlberg und in Salzburg Gemeindevertretung genannt) ist in Österreich die gewählte Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde.

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Landtag (Österreich)

Landtage sind die Landesparlamente der neun österreichischen Bundesländer.

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Mandant

Mandant ist ein aus dem Lateinischen entlehnter Begriff.

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Mandat (Politik)

Unter einem Mandat (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) versteht man im Zusammenhang mit repräsentativen Demokratien einen politischen Vertretungsauftrag.

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Mandat (Recht)

Unter einem Mandat (von, ‚beauftragen‘) versteht man im Rechtswesen den Vertretungsauftrag, den ein Mandant seinem Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Vermögensverwalter erteilt.

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Nationalrat (Österreich)

Der Nationalrat ist die Abgeordnetenkammer des österreichischen Parlaments und hat seinen Sitz im Parlamentsgebäude in der Bundeshauptstadt Wien.

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Vollmacht

Polnische Vollmacht, 1922 Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht.

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