10 Beziehungen: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Bauantrag, Bauherr, Baulast, Bauordnungen (Deutschland), Dachform, Dachneigung, Draufsicht, Flurkarte, Maß der baulichen Nutzung.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI, ÖbV) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens bzw.
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Bauantrag
Der Bauantrag (früher auch Baugesuch) ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.
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Bauherr
Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.
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Baulast
Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
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Bauordnungen (Deutschland)
Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Landes ist ein Landesgesetz und Kern des jeweiligen Bauordnungsrechts.
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Dachform
Als Dachform bezeichnet man die äußere Form oder Kubatur eines Daches.
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Dachneigung
Grafische Darstellung der DachneigungDie Dachneigung bezeichnet die Neigung oder die Steilheit einer Dachfläche.
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Draufsicht
Benennung der Ansichten in einer technischen Zeichnung Grundrisse und Aufsicht eines Gebäudes Eine Draufsicht ist eine zeichnerisch dargestellte, zweidimensionale orthogonale Projektion einer räumlichen Gegebenheit.
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Flurkarte
Beispiel einer württembergischen Flurkarte im Maßstab 1:2500 aus dem Jahr 2009 Die Flurkarte – auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt – ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke, in der Schweiz auch die Gebäude) und bildet zusammen mit der Schätzungskarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters.
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Maß der baulichen Nutzung
Schematische Darstellung der Grundstücksausnutzung bei fünf verschiedenen ''Geschossflächenzahlen'' (obere Zeile, engl. ''floor area ratio – FAR'') in Kombination mit den ''Grundflächenzahlen'' 0,25, 0,5 und 1 (linke Spalte, engl. ''building coverage ratio – BCR'') Das Maß der baulichen Nutzung ist als Angabe über die Intensität einer Grundstücksausnutzung und Bewertungskriterium in der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil des öffentlichen Baurechts, speziell des Bauplanungsrechts, und stellt ein wichtiges städtebauliches Steuerungsinstrument des BauGB dar.
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