1 Beziehung: Jugendring.
Jugendring
Ein Stadt-, Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesjugendring ist ein Zusammenschluss mehrerer Jugendverbände, in der Regel in der Form eines rechtsfähigen Vereins, in Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Sozialgesetzbuchs festgelegt sind.
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