2 Beziehungen: Ausnahmezustand, Kriegsvölkerrecht.
Ausnahmezustand
Verhängung des Kriegszustands – Bekanntmachung vom 31. Juli 1914 Als Ausnahmezustand wird ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz als akut bedroht erachtet werden.
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Kriegsvölkerrecht
Als Kriegsvölkerrecht (engl. Law of Armed Conflict, kurz LOAC) werden zusammenfassend zwei verschiedene Aspekte des internationalen öffentlichen Rechts bezeichnet.