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Kreditnehmereinheit

Index Kreditnehmereinheit

Kreditnehmereinheit (KN-Einheit) ist im Kreditwesen die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung von eigentlich rechtlich und/oder wirtschaftlich voneinander unabhängigen Kreditnehmern bei einem Kreditinstitut zu einem einzigen, hypothetischen Kreditnehmer für Zwecke des Millionenkreditwesens nach KWG.

40 Beziehungen: Adverse Selektion, Aktiengesetz (Deutschland), Aktienrecht, Bankenaufsicht, Bankensystem, Bürgschaft, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Einfluss, Geschäftsbeziehung, Gewinn, Großkredit, Großkredit- und Millionenkreditverordnung, Gruppe verbundener Kunden, Handelsgesetzbuch, Joint Venture, Juristische Person, Kapitalbeteiligung, Kapitalgesellschaft, Klumpenrisiko, Komplementär (Gesellschaftsrecht), Konzern, Konzernabschluss, Kredit, Kreditinstitut, Kreditnehmer, Kreditrisiko, Kreditwürdigkeitsprüfung, Kreditwesengesetz, Millionenkredit, Natürliche Person, Organkredit, Partnerschaft (Rechtsform), Personengesellschaft, Rechtsverhältnis, Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie), Stimmrecht, Treuhand, Unternehmensvertrag, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung), Zweckgesellschaft.

Adverse Selektion

Adverse Selektion (engl. Adverse Selection), auch Negativauslese oder Gegenauslese, im Bereich der Lebensversicherungen auch Antiselektion, bezeichnet in der Neuen Institutionenökonomik einen Prozess, in dem es auf einem Markt aufgrund von Informationsasymmetrie systematisch zu Ergebnissen kommt, die nicht Pareto-optimal sind.

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Aktiengesetz (Deutschland)

Das deutsche Aktiengesetz (AktG) regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien.

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Aktienrecht

Aktiengesetz oder Aktienrecht ist die Bezeichnung für Gesetze, die das Konstrukt der Aktiengesellschaft sowie den Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definieren und regeln.

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Bankenaufsicht

Als Bankenaufsicht werden Aufsichtsbehörden bezeichnet, die im Rahmen der staatlichen Finanzmarktaufsicht die Tätigkeit von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten und die Finanzmärkte überwachen.

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Bankensystem

Das Bankensystem (oder Bankwesen) ist die Gesamtheit der in einem Staat für die Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld oder Kapital und für den Zahlungsverkehr zuständigen privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen einschließlich ihrer organisatorischen Verflechtungen und der für diesen Wirtschaftssektor erlassenen gesetzlichen Regelungen.

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Bürgschaft

Bürgschaft bedeutet im Rechtswesen und in der Wirtschaft das Einstehen für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines anderen.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BaFin-Gebäude in Bonn Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main.

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Einfluss

Einfluss ist die potenzielle oder effektive Wirkung eines Subjekts oder einer Interessengruppe auf eine Zielperson oder -gruppe.

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Geschäftsbeziehung

Geschäftsbeziehung (oder Geschäftsverbindung) ist eine langfristig angelegte, an ökonomischen Zielen ausgerichtete Interaktion zwischen Wirtschaftssubjekten, aus der eine Vielzahl von Geschäften hervorgeht.

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Gewinn

Gewinn oder Ergebnis ist in der Wirtschaftswissenschaft der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens.

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Großkredit

Unter einem Großkredit versteht man im Bankwesen einen Kredit, den ein Kreditinstitut an einen Kreditnehmer oder an eine Gruppe verbundener Kunden gewährt und dessen Höhe eine beachtliche Größenordnung erreicht.

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Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) ist eine verbindliche Vorgabe des Bundesministeriums der Finanzen sowohl für Kreditinstitute als auch für Finanzdienstleistungsinstitute.

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Gruppe verbundener Kunden

Eine Gruppe verbundener Kunden ist ein bestimmter Rechtsbegriff im Bankwesen und liegt nach Art.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Joint Venture

Joint Venture (IPA) bezeichnet verschiedenste Formen der Unternehmenskooperation zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kapitalbeteiligung

Unter Kapitalbeteiligung oder Unternehmensbeteiligung (kurz Beteiligung) versteht man Anteilsrechte an Unternehmen.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Klumpenrisiko

Mit Klumpenrisiken bezeichnet man im Bankwesen die kumulative Häufung von Ausfallrisiken in einem Kreditportfolio mit ähnlich hohen oder identisch hohen Korrelationswerten bei Kreditnehmern, Fremdwährungen, Ratingklassen, Branchen oder Regionen, wodurch die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts erreicht oder überschritten werden kann.

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Komplementär (Gesellschaftsrecht)

Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

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Konzern

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt.

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Konzernabschluss

Ein Konzernabschluss ist ein Jahresabschluss oder Zwischenabschluss eines Konzerns.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Kreditnehmer

Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).

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Kreditrisiko

Kreditrisiko (oder Adressrisiko, Adressenausfallrisiko oder Ausfallrisiko) ist ein im Finanz- und Kreditwesen verwendeter Begriff, worunter allgemein die Gefahr verstanden wird, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will.

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Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei Kreditinstituten die erstmalige und laufende Überwachung der Bonität eines Kreditnehmers.

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Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Gesetzeszweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht.

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Millionenkredit

Unter Millionenkredit versteht man im Bankwesen Kredite an einen Kreditnehmer oder eine Kreditnehmereinheit, deren Kreditvolumen eine Million Euro oder mehr beträgt.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Organkredit

Ein Organkredit ist im Bankwesen ein Kredit, bei dem der Kreditnehmer in einer besonderen engen persönlichen und/oder rechtlichen Beziehung zum kreditgewährenden Kreditinstitut steht und dieses deshalb bei seiner Kreditentscheidung in einen Interessenkonflikt geraten könnte.

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Partnerschaft (Rechtsform)

Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft nach deutschem Recht, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Rechtsverhältnis

Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.

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Richtlinie 2013/36/EU (Eigenkapitalrichtlinie)

Die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ist eine Richtlinie der Europäischen Union.

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Stimmrecht

Unter Stimmrecht wird allgemein das Recht verstanden, an einer einberufenen Abstimmung mit einem bestimmten Stimmgewicht teilnehmen zu dürfen.

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Treuhand

Ein Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten liegt vor, wenn vertraglich oder kraft Gesetzes eine volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treunehmer (Treuhänder) übertragen wird.

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Unternehmensvertrag

Unternehmensverträge sind nach der Legaldefinition des Abs.

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Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung)

Die Kapitaladäquanzverordnung mit der Bezeichnung Verordnung (EU) Nr.

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Zweckgesellschaft

Eine Zweckgesellschaft ist ein Unternehmen, das für einen klar definierten Betriebszweck gegründet wird.

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