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Kreditnehmer

Index Kreditnehmer

Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).

8 Beziehungen: Darlehen (Deutschland), Juristische Person, Kreditinstitut, Natürliche Person, Schuldbeitritt, Sicherheitsleistung, Tilgung (Geldverkehr), Zins.

Darlehen (Deutschland)

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Schuldbeitritt

Änderung eines Schuldverhältnisses Der Schuldbeitritt ist im Schuldrecht eine Schuld''mit''übernahme, bei der dem bisherigen Schuldner mindestens ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner zu dessen bisheriger Alleinschuld beitritt.

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Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung ist die Stellung einer Sicherheit, die für bestimmte Sachverhalte von Amts wegen oder kraft vertraglicher Vereinbarung gefordert wird.

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Tilgung (Geldverkehr)

Tilgung nennt man im Finanzwesen die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden.

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Zins

Zins ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt.

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