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Korrespondentreeder

Index Korrespondentreeder

Der Korrespondentreeder war der von den Gesellschaftern einer Partenreederei durch Mehrheitsbeschluss (bei Bevollmächtigung eines Mitreeders) oder durch Einstimmigkeitsbeschluss (bei Bevollmächtigung eines externen Dritten) bestimmte Vertreter für die Übernahme des Reedereibetriebs.

3 Beziehungen: Handelsgesetzbuch, Partenreederei, Seehandelsrecht (Deutschland).

Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Partenreederei

Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen Seehandelsrechts.

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Seehandelsrecht (Deutschland)

Das deutsche Seehandelsrecht ist im 5. Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt.

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Leitet hier um:

Korrespondenzreeder.

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