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Konzentrationsgrundsatz (Geschäftsverteilung)

Index Konzentrationsgrundsatz (Geschäftsverteilung)

Für bestimmte Verfahrensarten sieht das bundesdeutsche Strafprozessrecht vor, dass sie im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans bei einem spezialisierten Spruchkörper zu konzentrieren sind.

7 Beziehungen: Geschäftsverteilungsplan, Präsidium (Gericht), Schwurgericht, Spruchkörper, Staatsschutzkammer, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafkammer.

Geschäftsverteilungsplan

Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP bzw. GVPl) ist ein Regelwerk, das bei Kollegialorganen bestimmt, welche interne Organisationseinheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist.

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Präsidium (Gericht)

Das Präsidium ist ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan, das in Deutschland bei allen Gerichten besteht.

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Schwurgericht

Schwurgericht – Tafel am Justizpalast in Nürnberg Ein Schwurgericht ist eine mit hauptamtlichen Richtern und Schöffen besetzte Strafkammer, die für besonders schwere Straftaten zuständig ist.

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Spruchkörper

Ein Spruchkörper eines Gerichts ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.

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Staatsschutzkammer

Die Staatsschutzkammer ist ein Spruchkörper im deutschen Strafgerichtsverfassungsrecht.

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Strafprozessrecht

Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.

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Wirtschaftsstrafkammer

Die Wirtschaftsstrafkammer ist eine besondere Strafkammer beim Landgericht, deren Zuständigkeit in Deutschland nach GVG geregelt wird.

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