19 Beziehungen: Amtsgericht, Angriffsgefecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Freiheitsberaubung, Freiheitsstrafe, Gefahrenabwehr, Geldstrafe (Deutschland), Gewaltprävention, Gewaltschutzgesetz, Häusliche Gewalt, Körperverletzung (Deutschland), Nebenstrafrecht, Offizialdelikt (Deutschland), Platzverweis, Privatklage, Sexualstrafrecht (Deutschland), Stalking, Unterlassungsklage, Vergleich (Recht).
Amtsgericht
Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
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Angriffsgefecht
Das Angriffsgefecht, oder Offensive, bildet eine besondere Art der militärischen Auseinandersetzung, im Besonderen des Gefechts.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Freiheitsberaubung
Anklage gegen zwei Polizisten der Stadtpolizei Zürich wegen rechtswidriger Festnahme (Freiheitsberaubung) Die Freiheitsberaubung ist eine Tat gegen das geschützte Rechtsgut der Freiheit der Person (Fortbewegungsfreiheit).
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Freiheitsstrafe
Die Freiheitsstrafe – auch Haftstrafe – ist eine Form staatlicher Sanktion, um auf eine Straftat zu reagieren.
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Gefahrenabwehr
Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.
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Geldstrafe (Deutschland)
Die Geldstrafe ist im Strafrecht eine Strafe, die nur durch ein Urteil oder durch einen Strafbefehl im Strafprozess verhängt werden kann.
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Gewaltprävention
Gewaltprävention ist ein Oberbegriff für Initiativen und Maßnahmen zur Vorbeugung gewalttätiger Auseinandersetzungen, die Menschen im Umgang mit Konflikten schulen und selbst bei Konflikten zur kooperativen und mündigen Kommunikation und Leben befähigen sollen.
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Gewaltschutzgesetz
Ein Gewaltschutzgesetz bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld.
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Häusliche Gewalt
Weltweite statistische Übersicht zum Vorhandensein von Gesetzen gegen häusliche Gewalt, sowie deren Potenzial dem Problem zu begegnen. (Stand: 2017) Quelle: https://www.womanstats.org/ (englisch) Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt.
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Körperverletzung (Deutschland)
Die Körperverletzung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.
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Nebenstrafrecht
Zum Nebenstrafrecht werden alle Strafnormen gerechnet, die nicht im Strafgesetzbuch (Kernstrafrecht), sondern in anderen Rechtsnormen (Gesetze, aber auch strafbewehrte Rechtsverordnungen) enthalten sind.
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Offizialdelikt (Deutschland)
Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt wird.
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Platzverweis
Der Platzverweis oder die Platzverweisung stellt eine polizeirechtliche Maßnahme im deutschen Recht dar, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung abzuwehren.
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Privatklage
Die Privatklage bietet im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten die Möglichkeit, die Anklage einer Straftat auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht zu erheben.
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Sexualstrafrecht (Deutschland)
Das Sexualstrafrecht in Deutschland umfasst, wie auch das Sexualstrafrecht in anderen Ländern, die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität.
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Stalking
Stalking ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
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Unterlassungsklage
Die Unterlassungsklage ist im Zivilprozess eine Leistungsklage, durch die der Kläger eine gegenwärtige oder künftige Beeinträchtigung seiner Rechte abwehren will und das Gericht durch Gerichtsurteil dem Beklagten die Unterlassung bestimmter beeinträchtigender Handlungen auferlegt.
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Vergleich (Recht)
Änderung eines Schuldverhältnisses Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird.
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